Beiträge von muggelmann

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    Hallo,


    ich möchte nicht mein ganzes Zeugnis bewerten lassen, sondern habe nur zwei ganz kurze Fragen:


    1. Wird im Arbeitszeugnis bei einer Kündigung zur Monatsmitte (Beispiel 15.02.2015) das Kündigungsdatum angegeben (Herr XY scheidet auf eigenen Wunsch zum 15.02.2015 aus.) oder lässt man dieses weg, wenn ein normales Kündigungsdatum (Mitte des Monats/Ende des Monats) gegegeben ist? (Herr XY scheidet auf eigenen Wunsch aus.)


    2. Gibt man beim Ausscheiden den Grund an oder lässt man dies eher weg?


    Also: Scheidet aus, um..


    Danke!!