Verletzungen auf dem Weg zur Kaffeemaschine sind Arbeitsunfälle
Das hessische Landessozialgericht gibt in dem Urteil (AZ: L 3 U 202/21) einer 57-Jährigen Verwaltungsangestellten aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg in der zweiten Instanz recht. Sie war auf dem Weg zum Kaffeeholen gestürzt und brach sich einen Lendenwirbel. Die Unfallkasse wollte nicht zahlen und bekam in erster Instanz recht.














