Arbeitszeugnis bitte bewerten

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  • -hat ihre Tätigkeiten selbstständig und gewissenhaft im Rahmen ihrer Stellenbeschreibung durchgeführt
    -zeigte sich aufmerksam,setzte die erlernten Fähigkeiten korrekt in die Praxis um.
    - Die Leistungen waren ansprechend,sie hat ihre Position zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeübt und unseren
    Erwartungen entsprochen.
    -zeichnete sich bei der Erledigung ihrer Aufgaben durch Fleiß und Selbstständigkeit aus, arbeitete nicht kompetenzüberschreitend
    -erwies sich als pflichtbewusste Mitarbeiterin,die ihre Aufgaben zügig und gut erledigte
    -Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war meist korrekt

  • Guten Tag claudia2006,


    vielen Dank für das Einstellen Ihres Arbeitszeugnisses in unser Forum für Arbeitszeugnisbewertung und für das damit verbundene Vertrauen in unsere Dienstleistung. Aufgrund der großen Nachfrage nach dem kostenfreien Angebot kann Ihre Anfrage leider erst heute beantwortet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Für eine neuerliche Anfrage empfehle ich Ihnen ausdrücklich die beschleunigte Bewertung. Damit haben Sie die Ergebnisse der Analyse und Bewertung innerhalb kurzer Zeit (1 bis 3 Werktage) vorliegen.


    Ob das Arbeitszeugnis den Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis entspricht, lässt sich aufgrund des gewählten Ausschnittes nicht beurteilen. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist strukturiert in


    • Einleitung
    • Unternehmensbeschreibung
    • Aufgabenbeschreibung
    • Leistungsbeurteilung
    • Verhaltensbewertung
    • Schlussformel


    Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein.


    In der Gesamtbewertung erteile ich dem Arbeitszeugnis nach den vorliegenden Ausschnitten ein äußerst knappes "Befriedigend", tendenziell ein "Ausreichend". Grundlagen für diese Bewertung sind


    • die allgemeine Tonalität
    • die Inhalte und Attribute der bewertenden Aussagen
    • die sachliche Richtigkeit und inhaltliche Vollständigkeit innerhalb der einzelnen Bewertungsabschnitte
    • das Verwenden passender Verstärker wie "stets", "immer", "jederzeit" und ähnlicher im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen


    Richtig eingesetzte Verstärker machen eine bewertende Aussage uneingeschränkt, zweifelsfrei und sicher. Fehlt hingegen ein Verstärker im Zusammenhang mit einer bewertenden Formulierung, kommt es generell zu einer Abwertung um etwa eine Schulnote. Das trifft auch auf einschränkende oder abwertende Bemerkungen, auf sachlich/inhaltliche Fehler und auf offensichtlich absichtlich ausgelassene Bewertungskriterien zu.


    Hier einige detailliertere Bemerkungen zu einzelnen Passagen aus dem vorliegenden Arbeitszeugnis:


    Zitat

    hat ihre Tätigkeiten selbstständig und gewissenhaft im Rahmen ihrer Stellenbeschreibung durchgeführt


    Hier kann bestenfalls mit einer knappen 3, eher mit einer 4 bewertet werden. Es liegen zwei Abwertungen vor. Zum einen fehlen die Verstärker, zum anderen wirkt "im Rahmen ihrer Stellenbeschreibung" als Abwertung.


    Zitat

    -zeigte sich aufmerksam,setzte die erlernten Fähigkeiten korrekt in die Praxis um.


    Auch hier kann nur mit 3 bewertet werden, da zumindest die notwendigen Verstärker fehlen. "Korrekt" heißt letztlich ohnehin nur durchschnittlich zufriedenstellend.


    Zitat

    - Die Leistungen waren ansprechend,sie hat ihre Position zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeübt und unseren
    Erwartungen entsprochen.


    Auch hier fehlen rundweg die wichtigen Verstärker. Im Zusammenhang mit den bewertenden Aussagen kann hier gerade noch mit 3 bewertet werden.



    Zitat

    zeichnete sich bei der Erledigung ihrer Aufgaben durch Fleiß und Selbstständigkeit aus, arbeitete nicht kompetenzüberschreitend


    An dieser Stelle erfolgt die Bewertung mit 3 bis 4. Für eine 3 spricht "zeichnete sich durch Fleiß und Selbständigkeit aus"; "nicht kompetenzüberschreitend" klingt eher danach, als wenn keinesfalls zusätzliche aufgaben übernommen wurden, dafür eine 4.


    Zitat

    erwies sich als pflichtbewusste Mitarbeiterin,die ihre Aufgaben zügig und gut erledigte


    "Erwies sich" klingt, als ob Sie nicht immer als pflichtbewusst einzuschätzen waren. Das müsste mit 4 bewertet werden. Die Arbeitsweise wird als §zügig und gut" beschrieben, allerdings ohne Verstärker = 3.



    Zitat

    Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war meist korrekt


    Die Verhaltensbewertung spricht von "meist korrekt". Das bedeutet allerdings im Umkehrschluss, dass Ihr Verhalten nicht immer korrekt war. Dementsprechend muss auch hier mit 4 bewertet werden.


    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Arbeitszeugnisbewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer