Zwischenzeugnis Bürokraft

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  • Hallo,



    nach 24-jähriger Tätigkeit im Unternehmen bin ich vor
    einiger Zeit erkrankt und befristet bis
    2015 in Erwerbsminderungsrente. Da meine berufliche Zukunft sehr ungewiss ist,
    habe ich von meinem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis
    erbeten. Erhalten habe ich ein Arbeitszeugnis, das nach meinem Eindruck in
    erster Linie aus der Tätigkeitsbeschreibung besteht , die zum Teil unglücklich bzw.
    zu betriebsintern formuliert ist. Einige Punkte fehlen leider. Der „Rest“ ist
    kurz und ziemlich „durchwachsen“. Es ist außerdem in Vergangenheitsform
    geschrieben.


    Mich interessiert sehr, wie Sie dieses Zeugnis bewerten. Vielen Dank!


    Arbeitszeugnis


    Frau XXX war seit dem XXX als Bürokraft Teilzeit in unserer
    XXX .. beschäftigt.


    Zu ihren Aufgaben im Bereich der Verwaltung gehörten:


    Verwaltung/Patientenverwaltung
    - -Überwachung und Koordinierung aller wichtigen
    Termine für die Pflegedienstleitung und interner und externer Veranstaltungen
    - -Allgemeiner Schriftverkehr
    - -Mithilfe bei der Abwicklung von
    Patientenangelegenheiten
    - -Mithilfe beim Verfassen von Schriftstücken
    - -Mithilfe im Bereich des Betreuungsrechts
    - -Kontaktgespräche mit zukünftigen Patienten
    - -Führen der Voranmeldeunterlagen
    - -Rechnungsabschluss im Todesfall
    - -Patientenabrechnung mit Hilfe des EDV-Programms
    - -Pflegemittelabrechnung
    - -Überwachung der offenen Postenliste (OPL)
    - -Mahnwesen offene Postenliste ggf. Rücksprache
    Buchhaltung
    - -Führen der Stationskasse mit monatlichem
    Kassenabschluss
    - -Zahlungsverkehr (ZVS)


    Organisation
    - -Protokollführungen bei Besprechungen
    - -Datensicherung per EDV
    - -Erstellen von Statistiken


    Personalverwaltung
    - -Anlegen und Führen von Personalakten
    - -Zusammenstellung von Zuschlägen
    - -Kontakte zu Kranken- und Pflegekassen


    Diese Tätigkeiten wurden von Frau XXX zuverlässig und selbständig ausgeführt. Frau
    XXX erledigte alle ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten
    Zufriedenheit.


    Gegenüber Vorgesetzten und Kollegen verhielt sich Frau XXX
    einwandfrei.


    Bei Patienten und Angehörigen unseres XXX war Frau XXX sehr
    beliebt.


    Seit XXX befindet sich Frau XXX in Erwerbsminderungsrente.


    Wir wünschen Frau XXX auf ihrem weiteren Lebensweg alles
    Gute.

  • Guten Tag Lissi,


    zunächst vielen Dank für das Einstellen Ihres Zwischenzeugnisses in unser Portal und für das damit verbundene Vertrauen in unsere Leistung. Ihrem Wunsch nach einer beschleunigten Bewertung möchte ich an dieser Stelle umgehend nachkommen.


    Im formalen Aufbau orientiert sich das vorliegende Zwischenzeugnis an den Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Es ist gegliedert in Einleitung, Unternehmens- und Aufgabenbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Verhaltensbewertung und Schlussformel. Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein. Zugegebenermaßen hält sich das Zeugnis gerade in den bewertenden Anteilen äußerst kurz und aussageschwach. Das sollte nach 24 Jahren Tätigkeit im Unternehmen gerade in Bezug auf die Leistungsbeurteilung deutlich anders sein. Dennoch kann dieses Zeugnis so hingenommen werden, auch wenn ich selbst es aus diesem Grund schon als überarbeitenswürdig erachte.


    Die Bemerkung, dass das Zeugnis, obwohl als Zwischenzeugnis abgefasst, in der Vergangenheitsform formuliert wurde, spricht darüber hinaus für wenig Überlegung und Professionalität. Ein Zwischenzeugnis soll immer in der Gegenwartsform abgefasst sein, da das Arbeitsverhältnis noch besteht, somit also auch bestehende Leistungen usw. bewertet werden.


    In der Gesamtbewertung erteile ich dem vorliegenden Arbeitszeugnis ein knappes "Gut", auch wenn Tendenzen zu "Sehr gut" erkennbar sind. ausschlaggebend für diese ausbaufähige Bewertung ist die Kürze der eigentlichen bewertenden aussagen, die allgemeine Tonalität, die Verwendung von bewertenden Formulierung und in diesem Zusammenhang auch das Verwenden von Verstärkern. Solche Verstärker können "stets", "jederzeit", "immer" aber auch ähnliche sein. Sie dienen dazu, eine bewertende Aussage unzweifelhaft, uneingeschränkt und zuverlässig zu machen. Fehlt ein solcher Verstärker im Zusammenhang mit einer bewertenden Formulierung, kommt es generell zu einer Abwertung um etwa eine Schulnote.


    Inwieweit die Aufgabenbeschreibung zutreffend und umfassend ist, kann ich hier nicht einschätzen. Bei Bedarf müssen Sie hier entsprechende Änderungen oder Ergänzungen selbst beantragen.


    Hier einige detailliertere Bemerkungen zu einzelnen Passagen aus dem vorliegenden Zwischenzeugnis:


    Zitat

    Diese Tätigkeiten wurden von Frau XXX zuverlässig und selbständig ausgeführt.


    Eingangs der Leistungsbeurteilung wird sofort Ihre Arbeitsweise bewertet. Da hier zumindestens ein passender Verstärker fehlt kann hier nur mit 3 bewertet werden.


    Zitat

    Frau
    XXX erledigte alle ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten
    Zufriedenheit.


    Die jetzt schon folgende zusammenfassende Leistungsbeurteilung erhält mit "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" eine 1.


    Zitat

    Gegenüber Vorgesetzten und Kollegen verhielt sich Frau XXX
    einwandfrei.


    Die Verhaltensbewertung erhält mit "einwandfrei" ohne Verstärker leider nur eine 3.


    Zitat

    Bei Patienten und Angehörigen unseres XXX war Frau XXX sehr
    beliebt.


    Ob sie sehr beliebt waren hat keine bewertende Relevanz für ein Arbeitszeugnis.


    Auch die Schlussformel ist außerordentlich kurz gefasst und enthält keinerlei wertschätzende Aussagen oder solche, die eine Bewertung im Zeugnis unterstützen.


    Insgesamt empfehle ich Ihnen, das Zwischenzeugnis zur Überarbeitung zurückzugeben. Dabei sollten sie einen ausführlichere Bewertung ebenso einfordern, wie die Beachtung der Verwendung erforderlicher Verstärker zu den bewertenden Formulierungen. Nur so kann das jetzt recht magere Zwischenzeugnis aussagekräftig und für eventuell künftige Arbeitgeber verwertbar werden.



    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Zeugnisbewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer

  • Hallo Lissi,


    der Hinweis auf Ihre Erwerbsminderungsrente könnte in einem abschließenden Arbeitszeugnis tatsächlich eine Einstellungsbremse bei einer neuen Bewerbung sein. Hier ergibt sich eine zweischnneidige Lage. Auf der einen Seite soll ein Arbeitszeugnis wahrheitsgetreu, auf der anderen Seite wohlwollen und bewerbungsförderlich sein. Es kann sinnvoll sein, diesen Vermerk zu streichen, auf der anderen Seite müssen Sie bei einem potentiellen neuen Arbeitgeber diesen Umstand ohnehin angeben, sofern sich Ihre gesundheitliche Lage nicht grundsätzlich verbessert hat.


    Grundsätzlich haben sie einen Anspruch auf Abänderung, wenn das Zeugnis nicht der Wahrheit entspricht, nicht wohlwollend formuliert ist oder sich als echte einstellungsbremse erweist. Hier sollte an erster Stelle immer ein Gespräch mit dem Arbeitgeber stehen. Wird dabei kein Einverständnis erzielt, können Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate ziehen.


    Viele Grüße


    Ihr Zeugnishelfer