Hallo,
Nach meiner Beschwerde (unter Verweis auf meine Arbeitsbewertungen für die DHBW) habe ich nun folgendes Zwischenzeugnis erhalten. Ist dieses in Ordnung?
Vielen Dank!
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Herr XX, geboren am XX.XX.XXXX, wird in unserem Unternehmen seit dem 01.10.2011 zum Bachelor of Engineering Maschinenbau ausgebildet. Das duale Studium beinhaltete im Wechsel mit dem Hochschulbesuch an der DHBW (Duale Hochschule Baden Württemberg) in X dreimonatige Praxisphasen, die alle in unserem Hause in XX durchgeführt wurden.
Herr XX war in seiner dualen Ausbildung in folgenden Bereichen beschäftigt:
· Montage von Bauteilen und Baugruppen von Werkzeugmaschinen
· Fertigung von Einzelteilen mit konventionellen, sowie CNC Dreh- und Fräsmaschinen
· Qualitätssicherung: Messen von diversen Maschinenbauteilen und Umformwerkzeugen, Prüfmittel-überwachung, Pflege und Wartung diverser Prüfmittel, sowie Stichprobenkontrolle der Fertigung
· Mechanische Konstruktion: Zeichnungsverwaltung, Stücklistenverwaltung und -erstellung, Durch-führen von Anpassungskonstruktionen, Detaillieren aus Zusammenstellungs-zeichnungen mit Stücklisten, Kleinkonstruktionen, Betriebsaufnahmen
· im Rahmen der Bachelorarbeit: Untersuchung und Vergleich verschiedener Tänzer bei Drahtwalzmaschinen
Herr XX hat sich schnell und sicher in das Aufgabengebiet eingearbeitet und führt seine Tätigkeiten selbstständig und gewissenhaft durch. Er übt seine Position stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus und entspricht unseren Erwartungen in jeder Hinsicht. Er hat eine gute Auffassungsgabe.
Er erledigt seine Aufgaben stets mit großer Sorgfalt und Genauigkeit. Er erwies sich als pflichtbewusster und zuverlässiger Mitarbeiter, der seine Aufgaben stets zügig und gut erledigt. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist einwandfrei.
Dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von HerrnXX ausgestellt.
XYZ