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  • Hallo liebes Forum,
    ich habe endlich nach Monaten, nachdem ich 3 Fristen gesetzt hatte, mein Arbeitszeugnis erhalten. Meiner Meinung nach ist es aber nicht gut, eher schlecht. Kann mir hierbei jemand weiterhelfen? Vielen lieben Dank.


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    Frau xx yy geboren am 01.10.1980 war vom 01.02.2013 bis 31.08.2015 als Lohnbuchhalterin für unsere Steuerberatungsgesellschaft tätig.


    Frau xxx gelang es nach kurzer Einarbeitungszeit, sich eigenverantwortlich und selbstständig die Lohn-und Gehaltsabrechnung unserer Mandanten einzufinden. Als Mitglied eines Lohnteams unterlag ihr ein eigener Mandantenkreis, den sie pflichtbewusst und selbstständig betreute und abrechnete.


    Ihr genaues Aufgabenbereich umfasste dabei im Wesentlichen:


    - Erstellung der Entgeltabrechnungen mithilfe der Software xy
    - usw.


    Die profunden Fachkenntnisse setzte Frau xxx gekonnt in der täglichen Praxis ein. Sie hielt sich und ihr Umfeld über neue Erkenntnisse, technische Instrumente und andere Themen auf dem Laufenden und beurteilte dabei ihre Sinnhaftigkeit und unternehmensbezogene Anwendbarkeit. In der Abrechnung der Löhne und Gehälter war Frau xxx bestens mit der Software xy vertraut.


    Frau xxx repräsentierte unser Unternehmen im Rahmen der ihr gegebenen Möglichkeiten nach Außen mit Leidenschaft und Engagement. Auf dieser Grundlage erarbeitete sie auch bei hoher Dringlichkeit monatlichen Lösungsresultate und nennenswerte Ergebnisse.


    Sie verfügte über ein sicheres Urteils- und logisches Denkvermögen. Auf Veränderungen reagierte Frau xxx flexibel und behielt auch in besonderen Belastungssituationen stets den Überblick. Sie war fähig, das Wesentliche zu filtern und Prioritäten fach- und sachgerecht zu setzen. Besonders zu erwähnen gilt dabei Ihr Engagement in teamübergreifenden Vertretungseinsätzen.


    Im Umgang mit unseren Mandanten war Frau xxx jederzeit zuvorkommend. Sie erwarb sich immer den Zuspruch und das Vertrauen unserer Auftraggeber. Vorgesetzte und Kollegen schätzten sie aufgrund ihres ausgeglichenen freundlichen und durchaus zuvorkommenden Wesens. Sie verstand es, eine offene und kommunikative Atmosphäre zu schaffen.


    Bei komplexen und schwierigen Aufgabenstellungen agierte Frau xxx überlegt und unter Berücksichtigung betrieblicher Interessen. Insgesamt waren wir mit den Leistungen von Frau xxx voll zufrieden.


    Frau xxx verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch, was wir sehr bedauern. Für ihre erfolgreich geleistete Arbeit danken wir ihr ganz herzlich und wünschen ihr für die weitere Zukunft beruflich wie persönlich alles Gute.


    Ort, 15.03.2016


    Unterschrift




    Vielen lieben Dank für die Hilfe :)

  • Guten Tag celine1980,


    vielen Dank für das Einstellen Ihres Arbeitszeugnisses in unser Forum für Arbeitszeugnisbewertung und für das damit verbundene Vertrauen in unser Angebot. Ihrem ausdrücklichem Wunsch nach einer beschleunigten Bewertung möchte ich an dieser Stelle gern entsprechen.


    Im strukturellen Aufbau entspricht das Arbeitszeugnis weitgehend den formalen Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ein solches ist gegliedert in




    • Einleitung
    • Unternehmensbeschreibung (fehlt)
    • Aufgabenbeschreibung
    • Leistungsbeurteilung
    • Verhaltensbewertung (schwach formuliert)
    • Schlussformel


    Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein.


    In der Gesamtbewertung erteile ich dem vorliegenden Arbeitszeugnis ein "Befriedigend". Grundlagen für diese Bewertung sind




    • die allgemeine Tonalität
    • die Inhalte und Attribute der bewertenden Aussagen
    • die sachliche Richtigkeit und inhaltliche Vollständigkeit innerhalb der einzelnen Bewertungsabschnitte
    • das Verwenden passender Verstärker wie "stets", "immer", "jederzeit" und ähnlicher im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen


    Richtig eingesetzte Verstärker machen eine bewertende Aussage uneingeschränkt, zweifelsfrei und sicher. Fehlt hingegen ein Verstärker im Zusammenhang mit einer bewertenden Formulierung, kommt es generell zu einer Abwertung um etwa eine Schulnote. Das trifft auch auf einschränkende oder abwertende Bemerkungen, auf sachlich/inhaltliche Fehler und auf offensichtlich absichtlich ausgelassene Bewertungskriterien zu.


    Hier einige detailliertere Bemerkungen zu einzelnen Passagen aus dem vorliegenden Arbeitszeugnis:

    Zitat

    Frau xxx gelang es nach kurzer Einarbeitungszeit, sich eigenverantwortlich und selbstständig die Lohn-und Gehaltsabrechnung unserer Mandanten einzufinden.

    Ihre Einarbeitungszeit wird als kurz beschrieben, anschließend haben Sie sich "eigenverantwortlich und selbständig" eingefunden. Zu den bewertenden Aussagen fehlen hier die sichernden Verstärker, darüber hinaus bedeutet "einzufinden" nicht, dass Sie das Aufgabengebiet beherrscht hätten. Insgesamt eine 3.

    Zitat

    Als Mitglied eines Lohnteams unterlag ihr ein eigener Mandantenkreis, den sie pflichtbewusst und selbstständig betreute und abrechnete.

    Für "pflichtbewusst und selbständig" erteile ich ebenfalls eine 3, da auch hier wieder auf die unterstützenden Verstärker verzichtet wurde. Damit werden diese Aussagen nicht ausreichend unausschließbar.

    Zitat

    Die profunden Fachkenntnisse setzte Frau xxx gekonnt in der täglichen Praxis ein.

    "Profunde Fachkenntnisse" dürfen mit 2 bewertet werden. Hier bedarf es keines weiteren Verstärkers. Die Umsetzung erfolgte "gekonnt", hier wieder eine 3, da wiederum ein Verstärker fehlt.

    Zitat

    Sie hielt sich und ihr Umfeld über neue Erkenntnisse, technische Instrumente und andere Themen auf dem Laufenden und beurteilte dabei ihre Sinnhaftigkeit und unternehmensbezogene Anwendbarkeit. In der Abrechnung der Löhne und Gehälter war Frau xxx bestens mit der Software xy vertraut.


    Frau xxx repräsentierte unser Unternehmen im Rahmen der ihr gegebenen Möglichkeiten nach Außen mit Leidenschaft und Engagement. Auf dieser Grundlage erarbeitete sie auch bei hoher Dringlichkeit monatlichen Lösungsresultate und nennenswerte Ergebnisse.


    Sie verfügte über ein sicheres Urteils- und logisches Denkvermögen. Auf Veränderungen reagierte Frau xxx flexibel und behielt auch in besonderen Belastungssituationen stets den Überblick. Sie war fähig, das Wesentliche zu filtern und Prioritäten fach- und sachgerecht zu setzen. Besonders zu erwähnen gilt dabei Ihr Engagement in teamübergreifenden Vertretungseinsätzen.

    Im gesamten weiteren Verlauf wird konsequent auf die sichernden Verstärker verzichtet, was die guten Aussagen rundweg auf 3 abwertet. Besonders kritisch sehe ich die Formulierung "nennenswerte Ergebnisse". Das wirkt so, als ob Ihre sonstigen Arbeitsergebnisse nicht nennenswert, also ich mit 4 zu bewerten wären.

    Zitat

    Im Umgang mit unseren Mandanten war Frau xxx jederzeit zuvorkommend. Sie erwarb sich immer den Zuspruch und das Vertrauen unserer Auftraggeber. Vorgesetzte und Kollegen schätzten sie aufgrund ihres ausgeglichenen freundlichen und durchaus zuvorkommenden Wesens. Sie verstand es, eine offene und kommunikative Atmosphäre zu schaffen.

    Die Verhaltensbewertung ist insgesamt sehr schwach formuliert. Klarer wäre hier beispielsweise die Aussage: "Das Verhalten zu ... war (soundso)." Inhaltlich lässt sich die Verhaltensbewertung mit 3 bewerten, da auch hier wieder keine Unausschließlichkeit durch den Einsatz passender Verstärker erreicht wurde. Lediglich "jederzeit zuvorkommend" ließe sich einzeln genommen mit 2 bewerten. Allerdings gilt in der Verhaltensbewertung die Reihenfolge Vorgesetzte, Kollegen, Kunden/Mandanten.

    Zitat


    Bei komplexen und schwierigen Aufgabenstellungen agierte Frau xxx überlegt und unter Berücksichtigung betrieblicher Interessen.

    Auch diese Aussage entspricht lediglich einer 3, wiederum aus den bereits bekannten Gründen. Auffällig ist auch, dass hier lediglich auf "komplexe und schwierige Aufgabenstellungen" abgestellt wird. Was war mit den anderen Aufgaben?

    Zitat

    Insgesamt waren wir mit den Leistungen von Frau xxx voll zufrieden.


    Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung entspricht mit "voll zufrieden" ohne Verstärker einer unmissverständlichen 3.


    In der Schlussformel wird lediglich für die "erfolgreich geleistete Arbeit" gedankt (auch hier wieder ohne sichernden Verstärker), was letztlich die Gesamtbewertung mit "Befriedigend" unterstützt.


    Insgesamt wird deutlich, dass der weitgehende Verzicht auf die wichtigen Verstärker das Zeugnis deutlich abqualifiziert. Hier wären Nachbesserungen sowohl empfehlenswert als auch sinnvoll.


    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Arbeitszeugnisbewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer

  • Hallo Zeugnishelfer,


    vielen lieben Dank für die kurzfristige Analyse. :)


    Den Text habe ich überarbeitet. Ist es diesmal im 2 er Bereich? Bin leider mit den ersten drei Absätzen mit der Reihenfolge nicht ganz sicher....


    Können Sie mir bitte hierzu noch eine Rückmeldung geben?


    Vielen lieben Dank...


    Liebe Grüße
    Celine


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