Arbeitszeugnis ohne Berufsangabe bitte beurteilen

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  • Hallo, ich würde hier gern Auskunft über folgendes Arbeitszeugnis erhalten.


    Hier ist es:


    ***,geb.***in***...war bei unserer Einrichtung*** vom***bis*** tätig.


    Unsere GmbH macht*** mit Schwerpunkt***(2Sätze zur Einrichtung)


    Sie führte hauptsächlich folg. Tätigkeiten aus.(2Sätze) Zu ihren Aufgaben gehörte auch die Plan- und Berichterstellung, und die selbständige, fachübergreifende Organisation und Koordination der Kunden. Ebenso war der fachliche Austausch mit allen am Gesamtprozeß beteiligten Personen Inhalt ihres Arbeitsalltags.


    Sie arbeitete sich innerhalb kurzer Zeit erfolgreich in alle Aufgabengebiete ein und führte selbständig und fachlich kompetent alle Formen *** aus. Zudem wurde die Fortbildung*** erfolgreich absolviert.


    Die ihr übertragenen Arbeiten erledigte sie stets zu unserer vollsten Zufriedenheit und die Arbeitsqualität war konstant sehr gut. Gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war ihr Verhalten stets vorbildlich.


    Wir danken ihr für ihre stets sehr guten Leistungen und bedauern ihr Ausscheiden aus betrieblichen Gründen sehr.***

  • Guten Tag Marika,



    vielen Dank für das Einstellen Ihres Arbeitszeugnisses in unser Forum für Arbeitszeugnisbewertung und für das damit verbundene Vertrauen in unsere Dienstleistung. Aufgrund der großen Nachfrage nach dem kostenfreien Angebot kann Ihre Anfrage leider erst heute beantwortet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Für eine weitere Anfrage nutzen Sie die kostenpflichtige Bewertung. Damit haben Sie die Ergebnisse der Analyse und Bewertung innerhalb kurzer Zeit (1 bis 3 Werktage) vorliegen.



    Im strukturellen Aufbau entspricht das Arbeitszeugnis offenbar den formalen Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ein solches ist gegliedert in



    • Einleitung
    • Unternehmensbeschreibung
    • Aufgabenbeschreibung
    • Leistungsbeurteilung
    • Verhaltensbewertung
    • Schlussformel


    Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein. Auffällig ist hier, dass das Arbeitszeugnis sehr kurz gefasst ist und damit wesentliche Aussagen vermissen lässt. Die Angabe der Berufsbezeichnung sollte im Arbeitszeugnis der Angabe im Arbeitsvertrag folgen.



    In der Gesamtbewertung erteile ich dem vorliegenden Arbeitszeugnis ein "Gut" mit deutlicher Tendenz zu "Sehr gut". Im Wesentlichen könnte auch ein "Sehr gut" erteilt werden, dafür sind mir wie bereits bemerkt die inhaltlichen Aussagen zu knapp. Grundlagen für diese Bewertung sind



    • die allgemeine Tonalität
    • die Inhalte und Attribute der bewertenden Aussagen
    • die sachliche Richtigkeit und inhaltliche Vollständigkeit innerhalb der einzelnen Bewertungsabschnitte
    • das Verwenden passender Verstärker wie "stets", "immer", "jederzeit" und ähnlicher im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen




    Richtig eingesetzte Verstärker machen eine bewertende Aussage uneingeschränkt, zweifelsfrei und sicher. Fehlt hingegen ein Verstärker im Zusammenhang mit einer bewertenden Formulierung, kommt es generell zu einer Abwertung um etwa eine Schulnote. Das trifft auch auf einschränkende oder abwertende Bemerkungen, auf sachlich/inhaltliche Fehler und auf offensichtlich absichtlich ausgelassene Bewertungskriterien zu.



    Hier einige detailliertere Bemerkungen zu einzelnen Passagen aus dem vorliegenden Arbeitszeugnis:



    Zitat

    Sie arbeitete sich innerhalb kurzer Zeit erfolgreich in alle Aufgabengebiete ein und führte selbständig und fachlich kompetent alle Formen *** aus. Zudem wurde die Fortbildung*** erfolgreich absolviert.


    Dieser Teil des vorliegenden Arbeitszeugnisses ist mit 3 zu bewerten. Dafür spricht das Fehlen passender Verstärker zu den durchaus positiven Aussagen.


    Zitat

    Die ihr übertragenen Arbeiten erledigte sie stets zu unserer vollsten Zufriedenheit und die Arbeitsqualität war konstant sehr gut.


    Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung entspricht mit "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" und "konstant sehr gut" einer unmissverständlichen 1.


    Zitat

    Gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war ihr Verhalten stets vorbildlich.


    Mit "stets vorbildlich" kann auch die Verhaltensbewertung mit 1 bewertet werden.


    Die Schlussformel unterstreicht mit "stets sehr guten Leistungen" die klare Tendenz zur 1. Warum ich insgesamt mit "Gut" bewerte, habe ich Ihnen bereits hinreichend dargestellt.


    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Arbeitszeugnisbewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer