auch hier erspare ich mir jetzt die Vorrede und komme sofort auf den Kern.
Das vorliegende Arbeitszeugnis kann nur mit "Befriedigend" bewertet werden. Dafür sprechen sowohl die allgemeine Tonalität als auch das (meist fehlende) Zusammenspiel von Aussage, bewertendem Attribut und Verstärker.
Lediglich die zusammenfassende Leistungsbeurteilung ist mit 2 zu bewerten.
Auch wenn ich mich hier aufgrund der bereits geschilderten Umstände sehr kurz gefasst habe, hoffe ich, Ihnen mit dieser Arbeitszeugnisbewertung weitergeholfen zu haben.