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  • Zeugnis bekommen!!!
    Oder irre ich mich?
    Ich befürchte nicht, darum bin ich nun auch hier gelandet.Bis zur Rente sinds ja doch noch ein paar Jahre, ich muss mit diesem Zeugnis auf Jobsuche gehen, das geht gar nicht, und außerdem ärgert es mich.
    Dazu muss ich allerdings sagen, ich war nur ein 1/2 Jahr in dem Unternehmen und habe dann gekündigt, es passte einfach nicht.Es geht um den Textileinzelhandel.
    Hier nun die Fakten:


    Arbeitszeugnis


    MA. xy, geb. xx.xx.xx, war vom xx.xx.xxxx - xx.xx.xxxx in unserem Store in Teilzeit 30 Wochenstunden als Retail Assistant beschäftigt.


    Hier folgt eine Beschreibung des Unternehmens.


    Zu den Aufgaben von MA.xy gehörte überwiegend
    -der Verkauf unserer hochwertigen Kollektion
    -die Kassenabwicklung und die abendliche Abrechnung
    -die Überprüfung von Wareneingängen
    -das Nachsortieren verkaufter Ware
    -die Durchführung von Reduzierungen nach Vorgabe der Geschäftsleitung
    -die ständige Optimierung der Warenpräsentation
    -die Annahme und Weiterleitung von Reklamationen
    -die Mitwirkung an der computergestützten monatlichen Inventuraufnahme


    MA. xy lernten wir als interessierte, tüchtige MA. kennen. MA. hat sich schnell in das neue Umfeld eingearbeitet und konnte innerhalb kurzer Zeit ihre Aufgaben selbständig und stets zu unserer Zufriedenheit erledigen. Ihr Verhalten gegenüber Kunden, Mitarbeiterinnen und Vorgesetzten war ohne Beanstandung. Im Umgang mit Kunden war sie professionell und gute Verkaufserfolge erzielt.
    Das Arbeitsverhältnis endet auf ihren eigenen Wunsch zum xx.xx.xxxx. Wir wünschen MA. für die Zukunft alles Gute.
    __________________________________________________________________________________


    Uff, ich habe in wenigen Tagen ein Vorstellungsgespräch.


    Stets zu unserer Zufriedenheit ???
    Verhalten war ohne Beanstandung???


    Vielen Dank für´s lesen und bewerten

  • Guten Tag LadyPower,


    vielen Dank für das Einstellen Ihres Arbeitszeugnisses in unser Forum für Arbeitszeugnisbewertung und für das damit verbundene Vertrauen in unsere Dienstleistung. Aufgrund der großen Nachfrage nach dem kostenfreien Angebot kann Ihre Anfrage leider erst heute beantwortet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Für eine weitere Anfrage nutzen Sie die kostenpflichtige Bewertung. Damit haben Sie die Ergebnisse der Analyse und Bewertung innerhalb kurzer Zeit (1 bis 3 Werktage) vorliegen.



    Da Sie bereits eine Einladung zum Vorstellungsgespräch hatten, ist das Zeugnis wohl doch nicht so schlecht aufgenommen worden. Ich hoffe, Sie haben mittlerweile ein Arbeitsverhältnis eingehen können.



    Im strukturellen Aufbau entspricht das Arbeitszeugnis offenbar den formalen Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ein solches ist gegliedert in





    • Einleitung
    • Unternehmensbeschreibung
    • Aufgabenbeschreibung
    • Leistungsbeurteilung
    • Verhaltensbewertung
    • Schlussformel


    Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein.


    In der Gesamtbewertung erteile ich dem vorliegenden Arbeitszeugnis ein "Ausreichend" mit Tendenz zu "Befriedigend". Ausschlaggebend sind hier vor allem die Einleitung zur Leistungsbeurteilung, die Verhaltensbewertung und die schwache Schlussformel. Grundlagen für diese Bewertung sind




    • die allgemeine Tonalität
    • die Inhalte und Attribute der bewertenden Aussagen
    • die sachliche Richtigkeit und inhaltliche Vollständigkeit innerhalb der einzelnen Bewertungsabschnitte
    • das Verwenden passender Verstärker wie "stets", "immer", "jederzeit" und ähnlicher im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen


    Richtig eingesetzte Verstärker machen eine bewertende Aussage uneingeschränkt, zweifelsfrei und sicher. Fehlt hingegen ein Verstärker im Zusammenhang mit einer bewertenden Formulierung, kommt es generell zu einer Abwertung um etwa eine Schulnote. Das trifft auch auf einschränkende oder abwertende Bemerkungen, auf sachlich/inhaltliche Fehler und auf offensichtlich absichtlich ausgelassene Bewertungskriterien zu.


    Hier einige detailliertere Bemerkungen zu einzelnen Passagen aus dem vorliegenden Arbeitszeugnis:

    Zitat


    MA. xy lernten wir als interessierte, tüchtige MA. kennen

    "Lernten kennen", ist eine Formulierung, die von den Arbeitsgerichten regelmäßig verworfen wird. Hier ist impliziert, dass das Kennenlernen anders verlief, als Ihre spätere Entwicklung. Inhaltlich ist hier mit einer sehr schwachen 3, tendenziell einer 4 zu bewerten. Zum einen fehlen passende Verstärker, zum anderen suggeriert "interessiert", dass Sie sich nicht besonders engagiert haben, was durch "tüchtig" allerdings wieder zum Teil aufgehoben wird.

    Zitat

    MA. hat sich schnell in das neue Umfeld eingearbeitet und konnte innerhalb kurzer Zeit ihre Aufgaben selbständig

    Dieser Teil entspricht einer zweifelsfreien 3. Vor allem fehlen hier zu den eigentlich positiven Aussagen die passenden Verstärker.

    Zitat

    stets zu unserer Zufriedenheit erledigen.

    "Stets zu unserer Zufriedenheit", ist eine 3, da hier ein bewertendes Attribute fehlt und damit von einer durchschnittlichen Leistung auszugehen ist.

    Zitat

    Ihr Verhalten gegenüber Kunden, Mitarbeiterinnen und Vorgesetzten war ohne Beanstandung.

    Die Verhaltensbewertung muss sachlich mit 5 bewertet werden. Das liegt zum einen am Verzicht auf einen Verstärker, wodurch "ohne Beanstandung" von 3 auf 4 abgewertet wird. Dazu kommt die falsche Reihenfolge von Kunden, Mitarbeiterinnen und Vorgesetzten, was darauf schließen lässt, dass Ihr Verhalten zu Kunden besser war als zu Mitarbeiterinne, das Verhalten zu Vorgesetzten schlechter als zu Mitarbeiterinnen. Die korrekte Reihenfolge muss lauten: Vorgesetzte, Mitarbeiterinnen, Kunden.

    Zitat

    Im Umgang mit Kunden war sie professionell und gute Verkaufserfolge erzielt.


    Die besondere Hervorhebung des Umgangs mit den Kunden bestätigt die oben gemachte Wahrnehmung.


    Die Schlussformel gibt keinerlei Hinweise auf eine andere Bewertung, als die mit insgesamt "Ausreichend".


    Damit ist das Arbeitszeugnis wirklich als eher unterdurchschnittlich zu bewerten. Inwiefern dies den Tatsachen entspricht, kann von dieser Stelle nicht beurteilt werden.


    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Arbeitszeugnisbewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer