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Zu welchem Arzt gehe ich?

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Wenn sich ein Arbeitnehmer krank fühlt, geht er fast automatisch zu seinem Hausarzt. Bei berufs- oder arbeitsbedingten Beschwerden ist aber oft der Besuch beim Betriebsarzt sinnvoller. Dieser wird für weitere Untersuchungen natürlich bei Bedarf jederzeit Fachkollegen einsetzen.

Sind die Rückenschmerzen oder die Nackenprobleme eine Folge meiner Bildschirmarbeit? Wende ich mich mit meinen Problemen nun an den Betriebsarzt oder folge ich der Macht der Gewohnheit und gehe zum Hausarzt? Vor dieser Frage stehen früher oder später viele Arbeitnehmer. Bei arbeitsbedingten Erkrankungen ist der Betriebsarzt aber die erste Adresse. Das ist nicht nur eine rechtliche Frage. Der Vorteil für den Arbeitnehmer besteht auch darin, dass es im Gegensatz zum Hausarzt keine Wartezeiten gibt. Außerdem gehört dieser Arztbesuch zur Arbeitszeit.

Ein Betriebsarzt ist ein Arzt, wie jeder andere Allgemeinmediziner auch und deshalb auch ansprechbar für Befindlichkeiten, die nicht berufsbedingt sind. Fehlt dem Betriebsarzt allerdings die Zeit, sich um allgemeine Beschwerden zu kümmern oder diagnostiziert er auffällige Befundungen verweist er an den Hausarzt. Umgekehrt kann der Hausarzt aber auch an den Betriebsarzt verweisen, wenn er die geäußerten Beschwerden als Berufskrankheit oder als sonstige typische Folge der Arbeit feststellt.

Laut Statistik geht jeder zweite in Deutschland trotz akuter Krankheit zur Arbeit. Das stellte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und des Bundesinstituts für Berufsbildung fest. Oftmals werden dadurch Krankheiten verschleppt und verschlimmern sich, da sie nicht zur richtigen Zeitbehandelt werden.

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