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Überstunden werden häufiger

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Überstunden

Die meisten Angestellten wünschen sich geregelte Arbeitszeiten und angenehme Chefs. Die wiederum wünschen sich Mitarbeiter, die klaglos Überstunden absitzen. Was erlaubt ist und was nicht, regeln dabei Gesetzte und Arbeitsverträge. Dennoch müssen viele Arbeitnehmer Überstunden leisten, wenn eilige Projekt anstehen oder ein Großauftrag hereinkommt. Doch die Freizeit ist wichtig, um sich für die Arbeit zu erholen.

Viele Überstunden ohne Ausgleich

Eine aktuelle Untersuchung besagt, dass etwa zwei Drittel der Arbeitnehmer regelmäßig Überstunden ableisten. In vielen Branchen sind hier auch Personalmangel und Zeitdruck die Ursachen. Häufig werden die Überstunden nicht bezahlt, das sagen rund 25 Prozent der Befragten. Viele Arbeitnehmer erwarten den zusätzlichen Einsatz der Mitarbeiter, die jedoch einen Ausgleich in Form von mehr Geld oder mehr Freizeit wollen. Das ist insofern gerechtfertigt, da es keine gesetzlichen Verpflichtungen zu Überstunden gibt. Falls es nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, müssen Arbeitnehmer Überstunden nicht zustimmen. Dies gilt dann nur für besondere Notfälle und andere unvorhergesehene Ereignisse. Hier greift die so genannte Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber.

Überstunden in besonderen Situationen

Als Notfall oder unvorhergesehenes Ereignis gelten z. B. ein plötzlicher Großauftrag, der Ausfall von Arbeitskräften, z. b. beim Streik. Auch Maschinenschäden oder ein Wasserrohrbruch könnte ein solcher Notfall sein. In diesen Fällen können Arbeitgeber Mitarbeiter abmahnen oder auch kündigen, wenn sie Überstunden ablehnen. Steht z. B. im Arbeitsvertrag eine Klausel wie „Mit dem Grundgehalt sind bis zu 20 Überstunden im Monat finanziell abgegolten“, muss der Arbeitnehmer die entsprechende Zeit an Überstunden auch leisten, wenn sie angeordnet werden.

Gesetzliche Regelungen

Das Arbeitszeitgesetz schützt Arbeitnehmer auch vor willkürlich angeordneter Mehrarbeit. Ein gesetzlicher Zeitrahmen sind hier eine tägliche Arbeitszeit von acht bis zehn Stunden, durchschnittlich sind höchstens bis zu 48 Stunden pro Woche erlaubt. Zudem müssen Arbeitnehmer zehn bis zwölf Stunden Ruhepause zwischen den Arbeitstagen haben. Überstunden müssen vom Arbeitgeber dokumentiert werden. Für Führungskräfte oder Berufsgruppen wie Chefärzte gibt es Sonderregelungen. Hält sich der Arbeitgeber nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten, macht er sich strafbar.

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