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Rückkehr in die Vollzeitarbeit nach der Kindererziehung

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Die Rückkehr von Eltern (Vater oder Mutter) in einen Vollzeitberuf nach der Erziehungszeit beschäftigt führende Politiker von CDU und SPD gleichermaßen.

Nach aktuell geltendem Recht kann eines der Elternteile eine Erziehungszeit nehmen. Die kann bis maximal zum 3. Geburtstag des Kindes dauern. In Absprache mit einem wohlwollenden Chef ist diese Zeit auch teilbar. So ist es möglich, dass erste Lebensjahr zu betreuen und wieder in den Job zurückzukehren. Das zweite Jahr Erziehungszeit kann man dann beispielsweise für das erste Schuljahr aufheben. Das gibt das Gesetz zwar her, bedarf aber der individuellen Absprache und Vereinbarung zwischen dem Elternteil und dem Betrieb.

Das Hauptproblem liegt nun darin, dass hauptsächlich werdende Mütter sich per Umstellung auf Teilzeit auf die Geburt und die Erziehungsphase vorbereiten. Bei der anschließenden Rückkehr ins Berufsleben garantiert das Gesetz nur die Rückkehr in den Stand vor dem Ausscheiden – also in die Teilzeit. Das erklärte Ziel der Politiker ist es nun, den Arbeitnehmer zu stärken. Er/Sie soll die Möglichkeit bekommen, bei der Rückkehr ins Berufsleben auch in einen Vollzeitjob kommen zu können. Aber um das gesetzlich geregelt zu bekommen, sind noch einige Änderungen in Gesetzen notwendig.

Die Wirtschaft ist in den einzelnen Unternehmen von dieser Idee noch nicht wirklich überzeugt, weil es noch ein gutes Stück Regelungs- und Klärungsbedarf vor diesem Hintergrund gibt. Die Kanzlerin betonte nun auf dem demografischen Gipfel zusammenfassend, dass sie ungeachtet dieser noch vorhanden Zweifel und Unsicherheiten ebenfalls eine Befürwortern dieses Vorhabens sei und Gesetze in diesem Zusammenhang zum Wohl der Arbeitnehmer forcieren wird. In dem Zusammenhang sicherte sie auch zu, dass sich der Bund auf Dauer an der Finanzierung der Krippenbetreuung beteiligen werde, um vor allem den Müttern bei der Berufsrückkehr und eventuellen Karriere den Rücken freizuhalten.

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