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Richter bestätigen für Betriebsrente Altersgrenze

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Es gibt eine Vielzahl von Zeitgenossen, die sich über eine Betriebsrente das Altern zusätzlich absichern möchten. Nun hat das Bundesarbeitsgericht dazu ein Urteil gesprochen. Danach darf derjenige, der zu spät in ein Unternehmen einsteigt rententechnisch auch mal leer ausgehen. Das ist, sagt das BAG, keine Diskriminierung wegen seines Alters.

Das Vertrauen ind die staatliche Rente ist gering, wie die Rente selber. Zumindest vom Gefühl her reicht dieser monatliche Betrag nicht, um damit gut auszukommen. Eine Möglichkeit, diese Lücke zu stopfen sahen bisher Viele darin, den Anspruch auf eine Betriebsrente zu erwerben. Das sieht das BAG für Menschen über 50 nun aber ganz anders.  Siehe dazu: Az.: 3 AZR 356/12).

Eine Verkäuferin war es, die gegen die Aberkennung ihrer Betriebsrente geklagt hatte. Sie wollte darin den Fall einer Altersdiskriminierung sehen. Zusätzlich sah sie sich wegen ihres Geschlechts ebenfalls diskriminiert. Genau das sahen die Richter anders und folgten der aufgezeigten Argumentation nicht.

Bei ihrer Einstellung in ein Einzelhandelsunternehmen war ihr mitgeteilt worden, dass sie von der zuständigen Unterstützungskasse eine entsprechende Betriebsrente erhalten könne. Als die Frau diese Rente mit jetzt 65 Jahren beantragte, wurde sie prompt abgewiesen und erhob Klage.

 

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