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Muss man im Homeoffice immer erreichbar sein?
von Newsredaktion Arbeitszeugnis
Die Corona-Pandemie hat zu dramatischen Veränderungen in der Arbeitswelt geführt. Viele Unternehmen waren gezwungen zahlreiche Arbeitsplätze in das Homeoffice ihrer Mitarbeiter auszulagern. Das bereitet den Menschen Sorge. Sie fragen sich, ob sie nun immer erreichbar sein müssen.
Wer in dieser schwierigen Zeit selbst zu Hause am Computer sitzt, kennt die Probleme nur zur Genüge. Die Arbeit im Homeoffice ist nicht so einfach zu bewältigen, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Sind die Kinder zu Hause, müssen sie nebenbei betreut werden. Dazu kommt noch die fehlende technische Ausstattung, die einen professionellen Bürobetrieb in der eigenen Wohnung erschwert.
Das führt oft dazu, dass viele Mitarbeiter die Büroarbeit bis spät in die Nacht erledigen müssen. Sie stellen sich daher dazu einige Fragen: Wie geht man mit dieser Belastung am besten um und muss man im Homeoffice immer erreichbar sein?
Die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen
Schließlich führt die räumliche Trennung vom Unternehmen dazu, dass man am Abend noch Telefonate erledigt oder Mails beantwortet. Die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit drohen nun vollständig zu verschwimmen. Multitasking ist den ganzen Tag über angesagt, wenn es darum geht Arbeit, Familie und Distance Learning unter einen Hut zu bringen.
Wer rund um die Uhr erreichbar ist, droht früher oder später auszubrennen. Umfragen zeigen, dass nur wenige Mitarbeiter, die weiterhin im Büro arbeiten, in ihrer Freizeit berufliche Dinge erledigen. Ganz anders sieht es da schon im Homeoffice aus. Hier gaben rund 30 Prozent der Befragten an, auch nach Büroschluss noch für die Firma tätig zu sein.
Recht und Realität passen nicht mehr zusammen
Deutsche Arbeitsrechtsexperten sehen die Sachlage vollkommen klar. Wer im Homeoffice arbeitet, ist gesetzlich nicht zu einer ständigen Erreichbarkeit verpflichtet. Der Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck betont, dass im Homeoffice die gleichen Regeln wie im Büro gelten. Arbeitnehmer müssen daher zu den im Dienstplan festgelegten Arbeitszeiten für ihren Arbeitgeber erreichbar sein, jedoch nicht darüber hinaus.
Bestehen Unklarheiten über die Arbeitszeiten, dann empfiehlt er eine direkte schriftliche Kontaktaufnahme mit dem Vorgesetzten. So können beide Seiten nachweislich festlegen, was für sie ideal wäre.
Das EU-Parlament prescht vor
Doch gerade in der aktuellen Situation haben viele Mitarbeiter Angst um ihre Arbeit. Trotz gesetzlich klarer Regeln trauen sie sich nicht, Anrufe, Mails oder Aufträge ihrer Vorgesetzten abzulehnen, selbst wenn sie nach der vereinbarten Arbeitszeit auf sie zukommen. Doch auch für sie gilt es in der Corona-Pandemie die richtige Balance zwischen Arbeitszeit und Freizeit zu finden. Die ständige Verfügbarkeit sorgt bei vielen Betroffenen für enormen Stress. Dieses Problem hat mittlerweile auch die Politik erkannt. Sie fordert auf EU-Ebene ein Recht auf Nichterreichbarkeit.
Der Ausschuss des Europäischen Parlaments für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hat einen Bericht angenommen, in dem die Kommission aufgefordert wird, eine entsprechende EU-Richtlinie vorzuschlagen. Diese soll Mindestanforderungen für das Recht auf Nichterreichbarkeit enthalten.
Das EU-Parlament schloss sich dieser Meinung an und fordert nun dieses Recht als europäisches Grundrecht zu verankern. Die Gesetzesinitiative wurde von den Abgeordneten mit einer klaren Mehrheit angenommen. Sie soll nicht nur die Mindestanforderungen für die Telearbeit festlegen, sondern auch beim Thema Arbeits- und Ruhezeiten für Klarheit sorgen.