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Langjähriger SBB-Mitarbeiter verliert Job wegen gefälschtem Arbeitszeugnis
von Redaktion
Ein langjähriger SBB-Mitarbeiter wurde fristlos entlassen, nachdem er ein gefälschtes Arbeitszeugnis eingereicht hatte, um seine Chancen auf eine interne Stelle zu verbessern. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Kündigung, da das Vertrauensverhältnis irreparabel beschädigt war. Die SBB betonten, dass solche Fälle selten sind und sie konsequent Referenzen überprüfen.
Ein langjähriger Mitarbeiter der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) verlor nach 30 Jahren seinen Job, weil er ein gefälschtes Arbeitszeugnis eingereicht hatte. Der Streckeninspektor, der sich auf eine neue interne Stelle bewerben wollte, manipulierte sein Zwischenzeugnis, um seine Chancen zu verbessern. Das gefälschte Dokument enthielt zusätzliche Aufgabenbereiche und positivere Formulierungen als das Original. Als die SBB die Fälschung entdeckten, wurde ihm fristlos gekündigt.
Mitarbeiter klagt gegen Kündigung
Der Fall wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt, nachdem der Mitarbeiter gegen die Kündigung geklagt hatte. Er forderte Lohnnachzahlungen und eine Entschädigung von neun Bruttomonatslöhnen. Das Gericht wies seine Beschwerde jedoch ab und bestätigte die Kündigung. Es sah es als erwiesen an, dass der Mann das Dokument manipuliert hatte. Die Beweise dafür hatte die Falluntersuchungsstelle der SBB zusammengetragen.
Das gefälschte Zeugnis vom 1. November 2020 enthielt genau die Änderungen, die der Angestellte nach Ausstellung des echten Zwischenzeugnisses im Oktober verlangt hatte. Der Arbeitgeber hatte ihm diese Anpassungen jedoch verweigert. Zwei Tage nach der Konfrontation mit den Unstimmigkeiten reichte der Mitarbeiter ein weiteres gefälschtes Zeugnis ein, vermutlich um die erste Fälschung zu verschleiern. Auch dieses Dokument wies Unstimmigkeiten bei den Unterschriften auf.
Der Mann behauptete, es sei unklar, welche Dokumente er bei seiner internen Bewerbung eingereicht habe und wie die Unterschriften auf die Zeugnisse gekommen seien. Er führte technische Probleme im internen Unternehmens-Informationssystem als mögliche Ursache an. Das Gericht ließ diese Argumente jedoch nicht gelten und stellte fest, dass es keine schlüssige Erklärung für die Existenz des gefälschten Zeugnisses gab.
Fristlose Kündigung wegen zerstörtem Vertrauensverhältnis
Die SBB begründeten die fristlose Kündigung mit der Zerstörung des Vertrauensverhältnisses. Urkundenfälschung sei nicht nur ein Offizialdelikt, sondern habe auch das für ein Arbeitsverhältnis unverzichtbare Vertrauen grundlegend und endgültig zerstört. Zudem gab es bereits früher Unregelmäßigkeiten mit dem Angestellten, darunter eine teilweise nicht bestandene Personalbeurteilung und beleidigende Äußerungen sowie die Nichtbeachtung von Vorschriften über die Benutzung von Dienstfahrzeugen.
Das Bundesverwaltungsgericht kam zu dem Schluss, dass der Angestellte mit der Fälschung seine Treuepflicht schwer verletzt habe. In seiner Position trug er eine erhebliche Verantwortung für die Sicherheit der Bahnreisenden, was ein besonderes Maß an Vertrauen in die Integrität des Personals voraussetze. Aus diesen Gründen sei die fristlose Kündigung ohne Vorwarnung zulässig gewesen. Das Urteil kann vor Bundesgericht angefochten werden.
Die SBB erklärten, dass gefälschte Arbeitszeugnisse seltene Einzelfälle seien und man konsequent Referenzen einhole, um die Echtheit von Zeugnissen zu überprüfen. Wer ein Arbeitszeugnis fälscht, macht sich der Urkundenfälschung schuldig und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Zum Stand einer möglichen Strafanzeige gegen den Ex-Angestellten konnten die SBB keine Auskunft geben.
Hier der Link zum Rechtsurteil