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Fluchen über den Chef kein Kündigungsgrund

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Fluchen

Lästereien und Beleidigungen gegen Vorgesetzte oder Kollegen sind in vielen Unternehmen Alltag. Wer den Chef im vertraulichen Rahmen etwa mit Kraftausdrücken bedenkt, muss nicht mit einer Kündigung rechnen, wenn er verraten wird. Das geht aus einem aktuellen Urteil in Rheinland-Pfalz hervor.

Gericht hebt Kündigung auf

Die Richter entschieden aktuell in einem Fall, dass trotz massiver Beleidigung mit Kraftausdrücken in einer vertraulichen SMS an Kollegen ein Arzt einer Klinik nicht gekündigt werden darf. Die Beleidigung sei im privaten, vertraulichen Rahmen gefallen und habe keinen Einfluss auf das Betriebsklima, so das Urteil des Landesarbeitsgerichts. Gleichwohl betonten die Richter, dass derartige Beleidigungen gegen Vorgesetzte eine ernstzunehmende Sache sind und durchaus im Einzelfall eine fristlose Kündigung nach sich ziehen kann. Im geschützten, vertraulichen oder privaten Rahmen sei dies jedoch nicht der Fall.

Arzt wettert gegen Chefarzt

Im konkreten Fall ging es um einen Herzchirurgen, der sich an eine Kollegin wandte und in einer SMS beleidigende Worte über den Chefarzt fand. Die Kollegin wandte sich an den betroffenen vorgesetzten Chefarzt. Kurz darauf sprach die Krankenhausverwaltung dem Arzt ohne Abmahnung die fristlose Kündigung aus, mit Vermerk auf die grobe Beleidung. Auch das Vertrauensverhältnis sei dadurch erheblich beschädigt und man befürchtete Gefahren für Patienten.

Schutz durch Persönlichkeitsrecht

Die Richter am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz sahen das anders und erklärten die Kündigung für unwirksam. Auch die grobe Wortwahl und die Beleidigung wirken sich nicht auf das Vertrauensverhältnis und das Betriebsklima aus. Bedenklich ist hierbei vor allem die Verletzung der Privatsphäre bzw. der Vertraulichkeit durch die Kollegin, die den Chefarzt sofort informierte. Denn das Gericht sieht private und vertrauliche Äußerungen in SMS, Mails oder im persönlichen Gespräch als Privatsache, die durch das Persönlichkeitsrecht geschützt ist. Die vertrauliche Kommunikation gehört zum Ausdruck der Persönlichkeit und ist damit durch das Grundgesetzt geschützt. Als Arbeitnehmer muss man darauf vertrauen können, dass sehr persönliche und vertrauliche Informationen oder Äußerungen nicht nach außen dringen und dadurch der Betriebsfrieden oder das Arbeitsverhältnis gefährdet wird.

 

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