Weitere Karriere-News

Die Wahl des Steuerberaters ist Sache des Arbeitnehmers

von

Die Wahl des Steuerberaters bleibt dem Arbeitnehmer überlassen. Der Arbeitgeber hingegen darf sich dabei nicht einmischen. Das entschied nun das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Konkret ging es um einen Arbeitnehmer, der in einem Unternehmen seit einigen Jahren als Techniker beschäftigt war. Da er vom Arbeitgeber beruflich in die USA versetzt wurde, schlossen beide Parteien einen Auslandsarbeitsvertrag ab. Dort enthalten war eine Klausel, die den Arbeitgeber während des beruflichen Aufenthaltes des Arbeitnehmers verpflichtete, die Kosten für die Steuererklärung zu übernehmen. Gleichzeitig gab der Arbeitnehmer mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags das Einverständnis, dass die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellt wird, der vom Arbeitgeber beauftragt wurde. Dafür musste der Techniker persönliche Daten an seinen Chef weitergeben, womit der Arbeitnehmer nicht einverstanden war und deshalb vors Gericht zog.

Das Bundesarbeitsgericht gab dem Mitarbeiter recht und entschied, dass die im Arbeitsvertrag enthaltende Klausel unwirksam ist. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgericht in Erfurt sei die Klausel ein Eingriff in die Privatsphäre des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber habe dabei keinen Entscheidungsgewalt, da der Arbeitnehmer dem Finanzamt und nicht seinem Chef etwas schuldig ist, so die Meinung eines für das Verfahren zuständige Richter

Weitere Karriere-News

Zurück