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Die Leiharbeit ist im Wandel

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Unter der Regentschaft der SPD wurde die Leiharbeit im großen Stil gefördert. Doch die jetzt boomende Branche geriet rasch in die Kritik und schnell in Verruf. Es ging um Dumpingtarife, den Ersatz von Stammbelegschaften und die Verletzungen von Sozialstandards. Arbeitsrichter setzen dem Missbrauch nun Grenzen.

Viele Leiharbeitnehmer fühlen sich auch heute noch als Arbeitnehmer zweiter Klasse. Daran ändern auch die vielen bereits korrigierten Regelungen von damals nichts. Die Arbeitsrichter sind den schwarzen Schafen unter den Zeitarbeitsfirmen und Personaldienstleistern längst auf den Fersen. Eine Vielzahl von Lohndumpingfällen oder missachteter Sozialstandards hat es in die letzte richterliche Instanz geschafft. Die Bundesarbeitsrichter in Erfurt schlugen bereits eine bemerkenswerten Serie von Urteilspflöcken und juristischen Grenzpfeilern ein, an denen Ver- und Entleihfirmen nach Einschätzung von Arbeitsrechtlern nicht mehr vorbeikommen.

Manches arbeitnehmerfreundliche Urteil verpufft allerdings doch auf lange Sicht: Arbeitgeber, die Löhne drücken wollen, haben natürlich längst neue Wege gefunden. Vor allem wenn um einfache Jobs, wie etwa das Auffüllen von Regalen geht. Für das Regaleinräumen im Supermarkt werden keine Zeitarbeitsverträge mehr geschlossen. Arbeiten dieser Art werden per Werkverträge an Fremdfirmen vergeben.

Das ist der Weg findiger Vertragsgestaltung mit der sich auch die Lohnuntergrenzen, die für viele Leiharbeiter gelten, unterlaufen lassen. Da verpuffen dann auch lautstarke Forderungen nach Mindestlöhnen.

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