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Deutsch als Muttersprache in der Stellenausschreibung?

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Deutsch

In einer Stellenausschreibung stehen für Bewerber wichtige Anhaltspunkte und Informationen zum Job. Aber dürfen Unternehmen in der Stellenanzeige „Deutsch als Muttersprache“ voraussetzen? Handelt es sich dabei um Diskriminierung? Sind die Deutschkenntnisse eines Muttersprachlers automatisch immer besser? Ein aktuelles Urteil gibt es jetzt Klarheit.

Regeln für Stellenausschreibungen

Der Fall ging bereits im Juni in Frankfurt vor Gericht. Darin ging es darum, ob die Herkunft eines Bewerbers sowie die Anforderung „Deutsch als Muttersprache zur Benachteiligung eines Bewerbers führten. Tatsächlich gibt es auch für Stellenausschreibungen genaue Regeln. Sie dürfen z. b. nicht diskriminierend formuliert sein, also eine bestimmte Bevölkerungsgruppe vom Job von vorne herein ausschließen. Stellen müssen z. B. auch für Männer wie für Frauen ausgeschrieben werden, das ist seit vielen Jahren üblich. Ausnahmen, z. b. dass die Tätigkeit ausschließlich Frauen oder ausschließlich Männern vorbehalten ist, gibt es nur, wenn die Tätigkeit dies zwingend erfordert. Dazu gab es bereits viele Urteile.

Aktueller Fall

Im aktuellen Frankfurter Fall hatte sich der Bewerber auf die Stelle beworben, stammte aus der Ukraine und sprach fließend Deutsch. Der Arbeitgeber gab nicht an, ob die Herkunft eine Rolle für die Ablehnung gespielt hatte. Das Gericht entschied, dass die Anforderung „Deutsch als Muttersprache“ zu verlangen, Bewerber ausschließt, die keine Muttersprachler sind, Deutsch jedoch perfekt beherrschen. Hier kommt auch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz zur Anwendung, das Diskriminierung in jeder Form verbietet.

Gerechtfertigte Anforderungen, aber keine Diskriminierung

Das Gericht entschied jetzt zu Gunsten des Bewerbers, auch wenn die Forderung nach perfekten Deutschkenntnissen von Seiten des Arbeitgebers gerechtfertigt ist. Allerdings entschuldigt dies nicht die Diskriminierung, den Ausschluss des Bewerbers, da auch die Muttersprache keine perfekten Sprachkenntnisse garantiert. Zudem erfüllte der Bewerber in diesem Fall sämtliche Anforderungen, außer der fehlenden Muttersprache, gleichwohl perfekte Sprachkenntnisse nachweislich vorlagen.

Somit dürfen zwar perfekte Deutsch-Sprachkenntnisse als Anforderung ausgeschrieben werden, wenn dies für die Tätigkeit dringend erforderlich ist, allerdings darf die Herkunft dabei kein Ausschlusskriterium für Bewerber sein.

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