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Bundesarbeitsgericht stärkt Recht auf qualifiziertes Arbeitszeugnis

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In einer wichtigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat das oberste deutsche Arbeitsgericht am 18. Juni 2025 klargestellt, dass Arbeitnehmer vor Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses nicht eigenständig auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verzichten können. Damit bleibt dieser Anspruch bestehen, selbst wenn im Arbeitsvertrag eine andere Rechtsordnung, etwa US‑amerikanisches Recht, vereinbart wurde.

Nach Ansicht des BAG ist der Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis ein zwingendes Recht des Arbeitnehmers, das nicht durch vertragliche Abreden vor der Kündigung eingeschränkt werden darf. Diese Entscheidung soll verhindern, dass Arbeitgeber Druck auf Beschäftigte ausüben, auf ein Zeugnis zu verzichten, das für deren weitere berufliche Laufbahn von zentraler Bedeutung ist.

Was bedeutet „qualifiziertes Arbeitszeugnis“?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis geht über eine bloße Bestätigung der Beschäftigungsdauer hinaus. Neben dem Zeitraum der Tätigkeit beschreibt es Leistung, Verhalten und Kompetenzen des Arbeitnehmers in der konkreten Position. Dieses Zeugnis ist für Bewerbungen in Deutschland besonders wichtig, da viele Firmen Bewerber genau darauf auswerten und bestimmte Formulierungen als „Code“ für Leistungsbeurteilungen verstehen.

Seit dem 1. Januar 2025 ist zudem gesetzlich geregelt, dass Arbeitszeugnisse – wie Arbeitsverträge – auch digital mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ausgestellt werden dürfen, wenn der Arbeitnehmer dem zustimmt. Dies schafft mehr Flexibilität für moderne Bewerbungsprozesse und erleichtert insbesondere Online‑Bewerbungen.

 

qualifiziertes Arbeitszeugnis

 

Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben Alltag

Nicht immer sind sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über den Inhalt eines Zeugnisses einig. In einigen Fällen gehen Streitigkeiten sogar vor Gericht. So urteilte etwa das Arbeitsgericht Siegburg, dass ein laufendes Ermittlungsverfahren im Arbeitszeugnis stehen bleiben darf, wenn dies zum Schutz Dritter – etwa bei sensiblen Tätigkeiten – gerechtfertigt ist. Arbeitgeber müssen jedoch sorgfältig zwischen berechtigter Information und unerlaubter Bewertung persönlicher Umstände abwägen.

Ein weiterer Aspekt im Zeugnisrecht ist die Frage nach der Berichtigung von Arbeitszeugnissen: Arbeitnehmer können eine Korrektur verlangen, wenn wesentliche formale oder inhaltliche Fehler vorliegen. In der Praxis kommt es dabei häufig zu Auseinandersetzungen darüber, wie Leistungen oder Fehlzeiten bewertet werden.

Praktische Bedeutung für Bewerber

Für Arbeitnehmer bleibt das Arbeitszeugnis ein zentrales Dokument im Bewerbungsprozess. Neben dem qualifizierten Zeugnis gibt es auch das einfache Arbeitszeugnis, das lediglich die Dauer der Beschäftigung und die Art der Tätigkeit bestätigt, aber keine Leistungsbeurteilung enthält. Arbeitnehmer können grundsätzlich selbst bestimmen, welche Art von Zeugnis sie erhalten möchten – solange sie es auch rechtzeitig gegenüber dem Arbeitgeber einfordern.

Fazit

Die BAG‑Entscheidung von 2025 stärkt die Rechte von Arbeitnehmern in Deutschland und sorgt für mehr Rechtssicherheit im Arbeitszeugnis‑Recht. In einer Zeit, in der Bewerbungen und Jobwechsel zunehmend digital abgewickelt werden, gewinnt das rechtlich korrekte Arbeitszeugnis noch weiter an Bedeutung – sowohl für Bewerber als auch für Arbeitgeber, die rechtliche Risiken vermeiden wollen.

Quelle: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-96-24-b/

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