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Baden-Württemberg beschließt Anerkennungsgesetz

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Baden-Württemberg beschließt Anerkennungsgesetz - Zuwanderer können nun leichter ihren Berufsabschluss anerkennen lassen

Etwa drei Millionen ausländische Mitbürger haben in Deutschland einen Berufsabschluss. Doch viele von ihnen müssen in der Bundesrepublik als Hilfskräfte arbeiten, weil der im Heimatland erworbene Berufsabschluss nicht in Deutschland gültig ist. Deshalb setzte die Bundesrepublik im vergangenen Jahr das Anerkennungsgesetz in Kraft, um Zuwanderern die Möglichkeiten zu geben, ebenso in Deutschland in ihrem erlernten Beruf arbeiten zu können. Auch Baden-Württemberg treibt das Anerkennungsgesetz nun erneut voran.

In dieser Woche hat sich die baden-württembergische Landesregierung auf ein Anerkennungsgesetz geeinigt. Regierungschef Winfried Kretschmann zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis. In einer Pressemitteilung sagte Kretschmann, dass mit dem nun entworfenen Anerkennungsgesetz die Integration vorangetrieben werden könne. Des weiteren meinte er, dass das Land Baden-Württemberg sich nicht erlauben könnte, Fachkräfte in Hilfsarbeiterpositionen arbeiten zu lassen.

Denn Baden-Württemberg fehlt es an qualifizierten Mitarbeitern. Allein im vergangenen Jahr mangelte es in Baden-Württemberg an 230.000 Fachkräften. Im Raum Stuttgart blieb damit jede 13. Stelle unbesetzt. Präsident der Industrie- und Handelskammer der Region Stuttgart, Dr. Herbert Müller, prognostiziert für das Jahr 2021sogar einen Anstieg auf etwa 411.000 fehlende Fachkräfte in der Region.

Mit dem nun vereinbarten Anerkennungsgesetz soll dem in Baden-Württemberg entgegen getreten werden. In Zukunft wird die Antragsstellung zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen vereinfacht. Bundesweit sind bereits seit in Krafttreten im April 2012 mehr als 300.000 solcher Anträge eingegangen.

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