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Arbeitszeugnisse in Deutschland ab 2025 auch digital möglich

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Seit dem 1. Januar 2025 ist es in Deutschland Arbeitnehmern erlaubt, ihr Arbeitszeugnis elektronisch — also digital — ausgestellt zu bekommen. Diese Neuerung im Arbeitsrecht resultiert aus dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV), der das bisherige strikte Erfordernis der Schriftform aufweicht.

Damit können Arbeitgeber ein Zeugnis als PDF-Datei mit einer sogenannten Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) versehen und digital verschicken — vorausgesetzt, der Arbeitnehmer erklärt sich damit einverstanden.

 

Was bedeutet das konkret für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

  • Rechtsgültigkeit und Flexibilität: Ein elektronisch erstelltes Arbeitszeugnis mit QES gilt rechtlich gleichwertig wie ein traditionelles Papierzeugnis mit handschriftlicher Unterschrift.

  • Vereinfachter Versand und Zugriff: Vor allem für Unternehmen mit vielen Mitarbeitenden oder jene, die dezentral arbeiten (z. B. Homeoffice), kann die digitale Variante Vorteile bringen: Der Versand per E-Mail oder über HR-Software spart Zeit und ist einfach handhabbar. Beschäftigte haben das Dokument sofort digital zur Verfügung, können es speichern und ausdrucken.

  • Einwilligung erforderlich: Ein digitales Zeugnis darf nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers ausgestellt werden. Ohne Einverständnis bleibt die klassische Papierform bestehen.

  • Sicherheit und Manipulationsschutz: Die qualifizierte elektronische Signatur sorgt dafür, dass die Echtheit und Integrität des Dokuments gewährleistet ist — das Dokument darf nicht nachträglich verändert werden.

 

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Warum diese Änderung und was bleibt gleich

Mit der Gesetzesänderung reagiert der Gesetzgeber auf den zunehmenden Wunsch nach Digitalisierung und Bürokratieabbau im Arbeitsalltag. Ziel ist, verwaltungstechnische Abläufe zu vereinfachen und flexibler zu gestalten — ohne dabei an Rechtssicherheit einzubüßen.

Gleichzeitig bleibt den Beschäftigten das Recht vorbehalten, weiterhin ein klassisches Papierzeugnis zu verlangen — etwa wenn sie sich unsicher fühlen oder sie ein physisches Original benötigen.

 

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Einschätzung und Bedeutung

Für Arbeitnehmer bedeutet die Neuerung eine spürbare Erleichterung: Kein Warten auf den Postweg, sondern sofortiger Zugriff auf das Zeugnis — perfekt bei Bewerbungen oder beruflichen Wechseln. Für Arbeitgeber wird der Prozess effizienter: Weniger Papier, geringerer Verwaltungsaufwand, schnelleres Zusenden.

Gleichzeitig darf die neue Flexibilität nicht darüber hinwegtäuschen, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen — besonders die Zustimmung des Arbeitnehmers und eine rechtsgültige Signatur. Wer sichergestellt, dass diese formalen Anforderungen eingehalten werden, kann künftig von den Vorteilen profitieren.

In Zeiten, in denen viele Arbeitsverhältnisse flexibel sind und zunehmend remote stattfinden, ist das digitale Arbeitszeugnis ein Schritt in Richtung moderner, zeitgemäßer Personalprozesse — ohne dabei das bewährte Zeugnisrecht auszuhebeln.

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