Weitere Karriere-News

Arbeitszeit in Deutschland

von

Die Arbeitszeit ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Diese Regeln gelten in der Bundesrepublik für alle 41,5 Millionen erwerbstätige Menschen. Leider stehen die Regeln in unterschiedlichen Gesetzestexten.

Die wichtigsten Gesetze zur Regelungen der Arbeitszeit sind das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), eine Umsetzung der Europäischen Richtlinien 93/104/EG bzw. 2003/88/EG und gilt für eine überragende Mehrheit der Arbeitnehmer in Deutschland. Das ArbZG gilt allerdings nicht für leitende Angestellte, Soldaten, Chefärzte sowie Arbeitnehmer, die im liturgischen Bereich von Religionsgemeinschaften sowie Kirchen tätig sind. Danach gelten für einzelne Gruppen Extraregelungen. Personen unter 18 Jahren werden im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) besonders berücksichtigt. Für die Besatzung von Kauffahrteischiffen und Luftfahrzeugen sind im Seemannsgesetz bzw. im sogenannten Subpart Q der EU-Ops etc.

Das ArbZG definiert – vergleichbar mit § 4 Abs. 1 des JArbSchG – die Arbeitszeit in § 2 Absatz 1 als “die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit”. Ruhepausen werden in diesem Zusammenhang nicht der Arbeitszeit zugerechnet. Davon ausgenommen sind die Einsätze im Bergbau. Betriebswirtschaftlich betrachtet ist die Arbeitszeit die Zeitspanne, während der Arbeitnehmer dem jeweiligen Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen muss. Aus den Regelungen geht deutlich hervor, dass weder der Hinweg noch der Rückweg dazu zählen. Ist ein Arbeitnehmer zwar am Arbeitsplatz anwesend und tatsächlich bereit, die Arbeit jederzeit aufzunehmen, so wird das als Arbeitsbereitschaft definiert und zählt ebenfalls zur Arbeitszeit, auch wenn der Arbeitsprozess noch nicht aufgenommen werden kann.

Weitere Karriere-News

Zurück