Bond´s Edelkarossen und der Ferrari 308 GTSi von Tom Selleck alias Thomas Magnum dürften die wohl bekanntesten Dienstfahrzeuge sein. Sie sind aber auch in einfacheren Arbeitsverhältnissen eine beliebte Zusatzvergütung und ein klassisches Statussymbol.
Wer einen Dienstwagen hat, der hat es beruflich (gefühlt) geschafft und ist wichtig. Topmanager haben oft gleich noch den Fahrer dazu. Was für den „normalen“ Arbeitnehmer wie Außendienstler usw. wie ein großer Bonus aussieht, ist tatsächlich erst mal ein Vorteil für den Arbeitgeber. Wenn das Dienstfahrzeug auch privat genutzt werden darf, gilt er als ein Teil der Vergütung. Durch den dahinter stehenden Geldwerten Vorteil reduzieren sich das Bruttogehalt und damit auch die Lohnnebenkosten. Das geltende Recht sieht von, dass die Umsatzsteuer hier am Ende neutralisiert ist. Außerdem kann er die Anschaffung und den Unterhalt als Betriebsausgabe geltend machen und abschreiben.
Ob sich dieses Statussymbol auch für den Arbeitnehmer rechnet, sollte genau geprüft werden. Wenn das Firmenauto auch privat genutzt wird, dann muss der "geldwerte Vorteil" für das eingesparte Auto auch versteuert werden.Würde der Arbeitnehmer seinen Privatwagen für dienstliche Fahrten benutzen, müsste ihm der Arbeitgeber die entsprechenden Kosten erstatten. Die Anschaffung eines Dienstwagens ist daher für Arbeitgeber die günstigere Lösung.