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Anrufe für Gewinnspiele sind am Arbeitsplatz nicht erlaubt

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Telefonieren

Weil eine Mitarbeiterin häufig telefonierte, um an einem Gewinnspiel teilzunehmen, erhielt sie vom Arbeitgeber die fristlose Kündigung. Ein Gericht entschied nun, dass die Entscheidung berechtigt ist. Gibt es keine klaren Regelungen zum Telefonieren und zur Internetnutzung, ist es in Maßen geduldet.

Gewinnspiele im Radio

In vielen Radiosendern gibt es Gewinnspiele, bei denen Hörer gewinnen können. Auch eine Buchhalterin aus Nordrhein-Westfalen. beteiligte sich. Das Problem dabei war: Sie rief vom Büro aus an, über dreißig Mal. Das war dem Arbeitgeber zu viel und sprach die fristlose Kündigung aus. Sie ging vor Gericht und erhielt zunächst vor dem Arbeitsgericht Recht.

Keine konkreten Regelungen

Ihr Widerspruch führte in die nächste Instanz. Das Landesarbeitsgericht entschied ebenfalls, dass die fristlose Kündigung zu hart war. Die ordentliche Kündigung blieb dennoch bestehen. Das Telefonieren hatte das Unternehmen pro Anruf 50 Cent gekostet, denn es handelte sich um eine Sondernummer, nicht um ein normales Gespräch zum Ortstarif. Der Betroffenen sei das nicht bewusst gewesen. Allgemein dulden viele Unternehmen in Maßen private Telefongespräche, in diesem Fall gab es keine konkreten Vorgaben zur Menge der Anrufe etc. Auch die Telefonate mit kostenpflichtigen Hotlines oder Sondernummern war nicht ausdrücklich verboten oder erlaubt.

Urteil: keine Anrufe bei Gewinnspielen am Arbeitsplatz

Die Mitarbeiterin hatte zwar angeboten, die entstandenen Kosten für die Anrufe zu erstatten, doch das Unternehmen ließ sich nicht darauf ein. Jetzt urteilte das Landesarbeitsgericht klar, dass kostenpflichtige Anrufe bei Gewinnspiel-Hotlines muss vom Arbeitgeber nicht geduldet werden bzw. gehört nicht zu den geduldeten privaten Gesprächen. Das Gericht entschied zwar gegen die fristlose Kündigung, dennoch blieb die fristgerechte oder ordentliche Kündigung bestehen.

Privat telefonieren und surfen weit verbreitet

Eine aktuelle Studie besagt, dass rund 90 Prozent der Arbeitnehmer mit Zugang zu Internet und Telefon dies auch privat während der Arbeitszeit nutzen. Dadurch geht den Unternehmen wertvolle Arbeitszeit verloren. Grundsätzlich ist ohne Genehmigung privates Surfen und Telefonieren während der Arbeitszeit verboten. In diesen Fällen können Abmahnung oder Kündigung drohen. Man sollte also dabei immer die konkreten Regelungen am Arbeitsplatz kennen und teure Hotlines sowie ausgedehnte Telefonate meiden.

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