Arbeitszeugnis Ingenieur

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  • Hallo, ich habe kürzlich mein Arbeitszeugnis meines alten Arbeitgebers erhalten und finde es sehr negativ.
    Hier der Inhalt:


    Herr ... besitzt fundiertes Fachwissen. Er arbeitete zügig und effektiv und zeigte hohe Einsatzbereitschaft für seinen Bereich. An Neuerungen wirkte er schöpferisch mit und nahm konstruktiv an fachlichen Gesprächen teil. Er war verantwortungsbewusst und vertrauenswürdig.


    Herr ... war gegenüber allen Vorgesetzten und Kollegen sowie im Umgang mit Kunden und Geschäftspartnern freundlich und aufgeschlossen.


    Wir haben Herrn ... als wertvollen Mitarbeiter schätzen gelernt, der sich in anerkennenswerter Weise dem Unternehmen verpflichtet fühlte.


    Wir danken Herrn ... für seine Mitarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.

  • Guten Tag Engineer,


    vielen Dank für das Einstellen Ihres Arbeitszeugnisses (Ausschnitt) in unser Forum für Arbeitszeugnisbewertung und für das damit verbundene Vertrauen in unsere Dienstleistung. Aufgrund der großen Nachfrage nach dem kostenfreien Angebot kann Ihre Anfrage leider erst heute beantwortet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Für eine weitere Anfrage nutzen Sie die kostenpflichtige Bewertung. Damit haben Sie die Ergebnisse der Analyse und Bewertung innerhalb kurzer Zeit (1 bis 3 Werktage) vorliegen.


    Ob das Arbeitszeugnis den Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis entspricht, lässt sich aufgrund des zur Verfügung stehenden Ausschnittes nicht bewerten. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht grundsätzlich aus


    • Einleitung
    • Unternehmensbeschreibung
    • Aufgabenbeschreibung
    • Leistungsbeurteilung
    • Verhaltensbewertung
    • Schlussformel


    Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein.


    In der Gesamtbewertung erteile ich dem vorliegenden Arbeitszeugnis ein "Befriedigend" mit Tendenz zu "Ausreichend". Grundlagen für diese Arbeitszeugnisbewertung sind


    • die allgemeine Tonalität
    • die Inhalte und Attribute der bewertenden Aussagen
    • die sachliche Richtigkeit und inhaltliche Vollständigkeit innerhalb der einzelnen Bewertungsabschnitte
    • das Verwenden passender Verstärker wie "stets", "immer", "jederzeit" und ähnlicher im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen


    Richtig eingesetzte Verstärker machen eine bewertende Aussage uneingeschränkt, zweifelsfrei und sicher. Fehlt hingegen ein Verstärker im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen, kommt es generell zu einer Abwertung um etwa eine Schulnote. Das trifft auch auf einschränkende oder abwertende Bemerkungen, auf sachlich/inhaltliche Fehler und auf offensichtlich absichtlich ausgelassene Bewertungskriterien zu.


    Hier einige detailliertere Bemerkungen zu einzelnen Passagen aus dem vorliegenden Arbeitszeugnis:


    Zitat

    Herr ... besitzt fundiertes Fachwissen.


    Ihre grundlegenden Leistungsvoraussetzungen in Form von Fachwissen werden als "fundiert" beschrieben. hier bedarf es keinen Einsatzes von Verstärkern. Fundiert ist hier als grundlegend zu bewerten und entspricht einer 3.


    Zitat

    Er arbeitete zügig und effektiv und zeigte hohe Einsatzbereitschaft für seinen Bereich. An Neuerungen wirkte er schöpferisch mit und nahm konstruktiv an fachlichen Gesprächen teil. Er war verantwortungsbewusst und vertrauenswürdig.


    Hier werden Ihre Einsatzbereitschaft, Arbeitsweise und Arbeitsstil bewertet. Dabei fehlen zu den eigentlich positiven Bewertungen durchweg die erforderlichen Verstärker = 3.


    Zitat

    Herr ... war gegenüber allen Vorgesetzten und Kollegen sowie im Umgang mit Kunden und Geschäftspartnern freundlich und aufgeschlossen.


    Die Verhaltensbewertung ist sehr schwammig und unklar formuliert. Darüber hinaus fehlen auch hier die Verstärker. zu bewerten ist hier auch mit 3. Besser formuliert wäre: Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Geschäftspartnern und Kunden war stets einwandfrei. Das wäre dann eine klare 2.


    Zitat

    Wir haben Herrn ... als wertvollen Mitarbeiter schätzen gelernt, der sich in anerkennenswerter Weise dem Unternehmen verpflichtet fühlte.


    Was hier als zusammenfassende Leistungsbeurteilung gelten soll, wirkt äußerst unbeholfen und ist wenig aussagekräftig. "Haben schätzen gelernt" ist eine Aussage die impliziert, dass hier erst eine Entwicklung stattfinden musste. Solche Formulierungen werden von den Arbeitsgerichten zumeist verworfen.


    In der Schlussformel wird lediglich für die Mitarbeit gedankt, ohne diese weiter zu bewerten. Dass könnte mit 3 bis 4 bewertet werden. Darüber hinaus fehlen hier auch die Wünsche für weiterhin Erfolg, so dass davon ausgegangen werden muss, dass sie keinen Erfolg hatten = 4.


    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Arbeitszeugnisbewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer