Arbeitszeugnis Geringfügig Beschäftigte in der Produktion

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  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    bitte beurteilen Sie mein Zeugnis. Vielen Dank!




    Frau XXX XXX, geb. XX.XX.XXXX, wohnhaft in XXXXXXXXXXX; Straße XX, war vom Oktober 2002 bis September 2014 als geringfügig Beschäftigte in unserem Unternehmen tätig.


    Zu Ihren Hauptaufgaben gehörte:
    - Herstellung der XXX Produkte an den entsprechenden Ausformmaschinen
    - Eintüten der Erzeugnisse sowie Anbringung von XXX und Aufklebern
    - Endkontrolle sowie produktgerechte Verpackung der Artikel


    Frau XXX ist eine zuverlässige, fleißige, engagierte und gewissenhafte Mitarbeiterin, mit deren Leistungen wir immer zufrieden waren. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.


    Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute und danken ihr für die gute Zusammenarbeit.

  • Guten Tag Bienchen30,


    vielen Dank für das Einstellen Ihres Arbeitszeugnisses in unser Forum für Arbeitszeugnisbewertung und für das damit verbundene Vertrauen in unsere Dienstleistung. Aufgrund der großen Nachfrage nach dem kostenfreien Angebot kann Ihre Anfrage leider erst heute beantwortet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Für eine weitere Anfrage nutzen Sie die kostenpflichtige Bewertung. Damit haben Sie die Ergebnisse der Analyse und Bewertung innerhalb kurzer Zeit (1 bis 3 Werktage) vorliegen.


    Im formalen Aufbau entspricht das vorliegende Arbeitszeugnis in weiten Teilen, aber nicht ganz, den Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ein solches ist gegliedert in


    • Einleitung
    • Unternehmensbeschreibung (fehlt hier)
    • Aufgabenbeschreibung
    • Leistungsbeurteilung
    • Verhaltensbewertung
    • Schlussformel


    Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein. Festzustellen ist, dass hier der Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht angeführt wird, was einem formalen Mangel entspricht. Zumindest aus dieser Sicht ist das Arbeitszeugnis zur Vervollständigung zurückzureichen, wobei auch die Unternehmensbeschreibung mit ergänzt werden muss.


    In der Gesamtbewertung erteile ich dem vorliegenden Arbeitszeugnis ein "Befriedigend".


    Grundlagen für diese Bewertung sind


    • die allgemeine Tonalität
    • die Inhalte und Attribute der bewertenden Aussagen
    • die sachliche Richtigkeit und inhaltliche Vollständigkeit innerhalb der einzelnen Bewertungsabschnitte
    • das Verwenden passender Verstärker wie "stets", "immer", "jederzeit" und ähnlicher im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen


    Richtig eingesetzte Verstärker machen eine bewertende Aussage uneingeschränkt, zweifelsfrei und sicher. Fehlt hingegen ein Verstärker im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen, kommt es generell zu einer Abwertung um etwa eine Schulnote. Das trifft auch auf abwertende oder einschränkende Bemerkungen, auf sachlich/inhaltliche Fehler und auf offensichtlich absichtlich ausgelassene Bewertungskriterien zu.


    Hier einige detailliertere Bemerkungen zu einzelnen Passagen aus dem vorliegenden Arbeitszeugnis:


    Zitat

    Frau XXX ist eine zuverlässige, fleißige, engagierte und gewissenhafte Mitarbeiterin,


    Ihre Arbeitnehmereigenschaften werden hier positiv beschrieben. Allerding werden hier keinerlei Verstärker eingesetzt = 3


    Zitat

    mit deren Leistungen wir immer zufrieden waren.


    "Immer zufrieden" in der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung entspricht einer klaren 3.


    Zitat

    Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.


    Die Verhaltensbewertung erhält mit "stets einwandfrei" eine 2.


    Wünschenswert wären nähere Angaben zu Fachwissen oder/und Erfahrungen, Motivation, Arbeitsweise, Arbeitsergebnissen gewesen, dienen deutlich höheren Bewertungsgehalt mit sich bringen.


    Vor der Schlussformel ist der Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzugeben.


    Die Schlussformel selbst unterstreicht mit "gute Zusammenarbeit" ohne Verstärker die Gesamtbewertung mit "Befriedigend".


    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Arbeitszeugnisbewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer