Arbeitszeugnis - Lagerist

Neues Bewertungsportal auf
Zeugnisbewertung.com

Registrierung im Forum dauerhaft geschlossen

  • Hallo,
    habe von meinem EX-Chef ein Arbeitszeugnis bekommen mit welchem ich nicht einverstanden bin. Würde dies hier gerne mal prüfe lassen da es sich nicht sonderlich gut liest und laut dem Zeugniscode auch nur eine 4-5 raus kommt. Auch Rechtschreibfehler sind vorhanden und Grammatikalisch finde ich auch einige Sätze etwas verwirrend.




    Arbeitzeugnis


    Herr *** geb, am ***, war vom 01.Februar 2014 bis zum 31.08.2014 in meinem Unternehmen ******als Lagersit beschäftigt.


    *******ist eine Weinhandlung, die sich mit dem Kauf und Verkauf von französischen Weinen, Schaumweinen, Destillaten und Delikatessen beschäftigt. Im Rahmen seiner Tätigkeit war Herr **** in die logistischen Betriebsabläufe eingebunden und für die Führung des Warenlagers verantwortlich.


    Zu seinen Aufgaben zählten Be- und Entladetätikeiten, Kommissionieren von Ware Aufräumen oder Bereitstellen der Ware mit dem Stapler, sowie viele andere im Lager anfallende Tätigkeiten sowie Fahrdienste zwischen Zentral- und Nebenlager und zu Kunden oder Anliefer- bzw. Abholstellen. Außerdem war Herr ****für Nebenaspekte der Auftragsbearbeitung mit verantwortlich und hatte Datenpflegearbeiten und Terminüberwachungen im Warenwirtschaftssystem zu übernehmen.
    Herr ***hatte seine Ausbildung in dem Vorgängerunternehmen ******, das ich mit Wirkung zum 01. Feruar 2014 gekauft habe, absolviert und war dort bis zum Kauf des Unternehmens durch mich beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis war durch Betriebsübergang auf mich übergegangen.
    Herr ****arbeitete in meinem Unternehmen in dem ihm bekannten Routinen weiter.
    Herr ****war zuverlässig und erfüllte die ihm übertragenen Aufgaben.
    Sein Verhalten gegenüber Mitarbeitern war kollegial, zu mir als seinen Vorgesetzen neutral.
    Herr ****wurde von mir entlassen, da er sich mit den neuen Anforderungen in meinem Unternehmen nicht aktiv auseinandersetzen konnte und lange Fehlzeiten hatte.

  • Guten Tag Christian88,


    vielen Dank für das Einstellen Ihres Arbeitszeugnisses in unser Forum für Arbeitszeugnisbewertung und für das damit verbundene Vertrauen in unsere Dienstleistung. Aufgrund der durchgängig hohen Nachfrage nach dem kostenfreien Angebot kann Ihre Anfrage leider erst heute beantwortet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Für eine weitere Anfrage empfehle ich Ihnen ausdrücklich die beschleunigte Bewertung. Damit haben Sie die Ergebnisse der Analyse und Bewertung innerhalb kurzer Zeit (1 bis 3 Werktage) vorliegen.


    Im strukturellen Aufbau entspricht das vorliegende Arbeitszeugnis den formalen Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Es ist gegliedert in


    • Einleitung
    • Unternehmensbeschreibung
    • Aufgabenbeschreibung
    • Leistungsbeurteilung
    • Verhaltensbewertung
    • Schlussformel


    Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein.


    Auch wenn das Arbeitszeugnis in der Struktur nicht zu beanstanden ist, kann es in der vorliegenden Form nirgendwo vorgezeigt und somit auch nicht akzeptiert werden. Neben den Rechtschreib- und Grammatikfehlern sind es auch rechtliche Fragen, die dieses Arbeitszeugnis in der vorliegenden Fassung nichtig machen. Dementsprechend haben sie Anspruch auf ein neues Arbeitszeugnis.


    Daher muss das vorliegende Arbeitszeugnis auch nicht auf Inhalt und Benotung analysiert werden. Sinnvoller ist es, hier auf die erheblichen Mängel hinzuweisen, was ich im Folgenden tun werde.


    Zitat

    Herr ***hatte seine Ausbildung in dem Vorgängerunternehmen ******, das ich mit Wirkung zum 01. Feruar 2014 gekauft habe, absolviert und war dort bis zum Kauf des Unternehmens durch mich beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis war durch Betriebsübergang auf mich übergegangen.


    Wie Sie zu Ihrem Arbeitsverhältnis gekommen sind, ist im Rahmen eines Arbeitszeugnisses völlig ohne Belang und dementsprechend nicht explizit zu beschreiben. Hier entsteht der Eindruck, dass man sie zwangsläufig übernehmen musste, da man Sie gewissermaßen mit dem Kauf des Unternehmens mit erworben hat. Das ist uninteressant und hat zunächst keine Wirkung auf die Qualität Ihrer Arbeit und damit auch keine Wirkung auf das Arbeitszeugnis.


    Zitat

    Herr ****arbeitete in meinem Unternehmen in dem ihm bekannten Routinen weiter.


    Auch diese Formulierung entbehrt jeglicher inhaltlicher Bedeutung. In einem Arbeitszeugnis ist der Stand der Leistung, Motivation, Arbeitsweise etc. zu beschreiben und nicht, ob sie in irgendwelchen "Routinen" gearbeitet haben. zumal hier nicht klar wird, ob das gut oder schlecht zu bewerten ist.


    Zitat

    Herr ****war zuverlässig und erfüllte die ihm übertragenen Aufgaben.


    Entsprechend mager fällt auch die zusammenfassende Leistungsbeurteilung aus, die hier konkret mit 4 zu bewerten wäre.


    Zitat

    Sein Verhalten gegenüber Mitarbeitern war kollegial, zu mir als seinen Vorgesetzen neutral.


    Die Verhaltensbewertung weist einen formalen Mangel auf. die korrekte Abfolge in der Verhaltensbewertung lautet Vorgesetzte, Kollegen. Alles andere wertet die Verhaltensbewertung schon von Grund auf ab.


    Zitat

    Herr ****wurde von mir entlassen, da er sich mit den neuen Anforderungen in meinem Unternehmen nicht aktiv auseinandersetzen konnte und lange Fehlzeiten hatte.


    Die Schlussformel widerspricht allen Formen und Rechtsprechungen, da hier explizit Kündigungsgründe beannt werden. Dabei auch solche, die in der Persönlichkeit des Beschäftigten Liegen. solche Formulierungen sind arbeitsrechtlich nicht gestattet, es sei denn, sie hätten einer solchen Benennung der Kündigungsgründe ausdrücklich zugestimmt.


    In diesem Sinne ist dieses Arbeitszeugnis aus arbeitsrechtlicher Sicht in keiner Weise tragfähig und muss neu aufgesetzt werden.


    Dazu sollten Sie den Arbeitgeber ausdrücklich auffordern und zur Not auch fachanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.


    Ich hoffe, Ihnen mit dieser etwas anderen Bewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer