ambulanter pflegedienst

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  • Stets pünktlich und absolut zuverlässig.im Umgang mit den von ihr zu betreuenden Patienten war sie sehr freundlich.frau xxxx zeichnete sich durch ihr Pflichtbewusstsein aus.sie hat ihre Position stets zu meiner Zufriedenheit ausgeübt.


    ihr verhalten gegenüber Kollegen war korrekt.


    das Arbeitsverhältnis endet in beider Einvernehmen.


    ich wünsche Frau xxxx für ihre Zukunft alles gute

  • Guten Tag patschia,


    vielen Dank für das Einstellen Ihres Arbeitszeugnisses in unser Forum für Arbeitszeugnisbewertung und für das damit verbundene Vertrauen in unsere Dienstleistung. Aufgrund der überaus großen Nachfrage nach dem kostenfreien Angebot kann Ihre Anfrage leider erst heute beantwortet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Für eine neuerliche Anfrage empfehle ich Ihnen ausdrücklich die beschleunigte Bewertung. Damit haben Sie die Ergebnisse der Analyse und Bewertung innerhalb kurzer Zeit (1 bis 3 Werktage) vorliegen.


    Ich hoffe, dass das hier eingestellte Dokument nicht das gesamte Arbeitszeugnis ist. in dieser form wäre es völlig unbrauchbar.


    Selbst wenn es sich um einen wesentlichen ausschnitt handelt, bleibt offen, ob es sich hier um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis handelt. Ein solches besteht grundsätzlich aus


    • Einleitung
    • Unternehmensbeschreibung
    • Aufgabenbeschreibung
    • Leistungsbeurteilung
    • Verhaltensbewertung
    • Schlussformel


    Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein.


    Dem hier vorliegenden (Ausschnitt aus einem) Arbeitszeugnis erteile ich in der Gesamtbewertung ein "Mangelhaft" = 5. Grundlagen für diese Bewertung sind


    • die allgemeine Tonalität
    • die Inhalte und Attribute der bewertenden Aussagen
    • die sachliche Richtigkeit und inhaltliche Vollständigkeit innerhalb der einzelnen Bewertungsabschnitte
    • das Verwenden passender Verstärker wie "stets", "immer", "jederzeit" und ähnlicher im Zusammenhang mit bewertenden Aussagen.


    Das hier vorliegende Arbeitszeugnis versagt in allen Punkten fast vollständig. In erster Linie ergibt sich auch daraus die Gesamtbewertung mit 5. Eine Analyse einzelner Passagen erscheint hier unnötig, da das Zeugnis in dieser Form nicht zu gebrauchen ist.


    Allein die zusammenfassende Leistungsbeurteilung ist hier verwertbar.


    Zitat

    sie hat ihre Position stets zu meiner Zufriedenheit ausgeübt.


    Dafür ist bestenfalls eine 3 zu vergeben. Dabei ist fraglich, wie eine "Position ... ausgeübt" werden kann. Inhaltlich fehlend hier die bewertenden Attribute, so dass "Zufriedenheit" hier nicht mehr als 3 bedeutet.


    Hier werden sowohl ganze Bewertungskriterien ausgelassen als auch formale Voraussetzungen missachtet.


    Lassen Sie das Arbeitszeugnis in jedem Fall neu aufsetzen oder ziehen Sie gleich fachanwaltlichen Rat bei.


    Viel Erfolg dabei wünscht Ihnen


    Ihr Zeugnishelfer