Bitte um Überprüfung Arbeitszeugnis Vorarbetier Glasfassadenbauer

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  • Hallo zusammen, ich war 7 Jahre als Vorarbeite in einer Metallbau(Glas-und Fassadenbau) Firma tätig.Hab mir nie etwas zu Schulden kommen lassen und wurde gekündigt (war vorm Arbeitsgericht und hab Recht bekommen) Bitte um Bewertung und Tipps wie es geschrieben sein sollte. Vielen Dank im voraus 1.Herr XXX führte alle ihm aufgetragenen Aufgaben zu unserer vollen zufriedenheit aus. 2.Seine Kenntnisse und Erfahrungen hat er im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt. 3.Wir haben Herrn XXX als zuverlässigen und gewissenhaften Mitarbeiter kennen gelernt. 4.Wegen seiner freundlichen und toleranten Art wurde Herr XXX von Vorgesetzten, Kollegen aber auch von Kunden und Auftraggebern gleichermaßen geschätzt. Sein verhalten war einwandfrei. Herr XXX verlässt unser Unternehmen zum XX . Wir wünschen ihm für seine Zukunft alles Gute. Seine Aufgabenbereiche umfassten folgende Tätigkeiten 1. Montage von Alu-Stahl- und Glaskonstruktionen im Dach und Wandbereich. 2. Baustelleneinmessung und Montage nach freigegebenen Bauzeichnungen und Pläne. 3. Anleitung von Mitarbeitern und Sub-Unternehmern auf den jeweiligen Baustellen. 4.Schreiben der Arbeitsberichte und Aufmaßdokumentationen. .

  • Guten Tag frank25121275,


    erst einmal vielen Dank für das Einstellen Ihrer Anfrage in unser System und für das damit verbundene Vertrauen in unsere Leistung. Ihrem ausdrücklichen Wunsch nach einer beschleunigten Bewertung möchte ich hier umgehend nachkommen.


    Zu Beginn kann schon bemerkt werden, dass eine Überarbeitung des Arbeitszeugnisses aus unterschiedlicher Sicht erforderlich sein wird. Wenn Ihre Abschrift hier in der richtigen Reihenfolge vorliegt, gibt es schon formale Mängel. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht aus Einleitung, Unternehmens- und Aufgabenbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Verhaltensbewertung und Schlussformel und zwar genau in dieser Reihenfolge. Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein. Das scheint hier nicht der Fall zu sein. Also muss schon hier nachgearbeitet werden.


    In der Gesamtübersicht erteile ich dem hier vorliegenden Arbeitszeugnis ein "Ausreichend". Zwar werden des öfteren gut wirkende Formulierungen verwendet, allerdings fehlt es dann an notwendigen Verstärkern wie "stets" "immer", "jederzeit" und ähnlichen, die die bewertende Aussage unterstützen und tragfähig machen müssen. Fehlt ein solcher Verstärker im Zusammenhang mit einer bewertenden Formulierung, dann kommt es generell zu einer Abwertung. Auch einschränkende Formulierungen wirken sich negativ auf die Bewertung aus.


    Hier einige detailliertere Bemerkungen zu einzelnen Passagen aus dem Arbeitszeugnis:


    Grundsätzlich gehört die hier am ende aufgeführte Aufgabenbeschreibung vor die Leistungsbeurteilung und hinter die Unternehmensbeschreibung. Das wurde hier nicht berücksichtigt.


    Zitat

    1.Herr XXX führte alle ihm aufgetragenen Aufgaben zu unserer vollen zufriedenheit aus.


    "Zu unserer vollen Zufriedenheit" muss mit 3 bewertet werden. für eine 2 wäre erforderlich "... stets zu unserer vollen Zufriedenheit".


    Zitat

    2.Seine Kenntnisse und Erfahrungen hat er im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt.


    Hier liegt eine deutliche Herabwürdigung Ihrer Arbeitsweise vor. Das geschieht durch die Einschränkung "im Rahmen seiner Fähigkeiten". Diese sind nicht weiter ausgeführt. Eine Bewertung mit 4 ist hier die Folge. Besser formuliert wäre: "Zur Erledigung seiner Aufgaben hat Herr XXX seine umfangreichen Kenntnisse und Erfahrungen jederzeit mit gutem Erfolg eingesetzt." Das wäre dann eine 2.



    Zitat

    3.Wir haben Herrn XXX als zuverlässigen und gewissenhaften Mitarbeiter kennen gelernt.


    "Kennen gelernt" wird von der einschlägigen Rechtsprechung in Arbeitszeugnissen mittlerweile nicht mehr als legitim verstanden und muss entsprechend abgeändert werden. Hier wird suggeriert, dass sich die Erfahrungen aus dem "Kennenlernen" als schlechter als zunächst wahrgenommen entwickelt haben.
    Richtig formuliert heißt es: "Herr XXX war ein immer zuverlässiger und stets gewissenhafter Mitarbeiter." Das kann mit 2, statt der momentanen 4 bewertet werden.


    Zitat

    4.Wegen seiner freundlichen und toleranten Art wurde Herr XXX von Vorgesetzten, Kollegen aber auch von Kunden und Auftraggebern gleichermaßen geschätzt. Sein verhalten war einwandfrei.


    Auch die Verhaltensbewertung erscheint fragwürdig. Für "einwandfrei" kann bestenfalls eine 3 gegeben werden. Richtig formuliert wäre: "Herr XXX zeichnete sich gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern, Auftraggebern und Geschäftskunden durch ein jederzeit einwandfreies Verhalten aus. Sein stets freundliches und ergebnisorientiertes Auftreten sicherte ihm immer eine hohe persönliche Wertschätzung."



    Zitat

    Herr XXX verlässt unser Unternehmen zum XX . Wir wünschen ihm für seine Zukunft alles Gute.


    Die Schlussformel muss ebenfalls überarbeitet werden, da die hier gewählte Form für wenig Wertschätzung Ihrer Person und Ihrer Arbeit spricht.. Hier muss klar erkennbar sein, auf wessen Betreiben hin das Arbeitsverhältnis beendet wurde, um unangenehme Nachfragen oder Mutmaßungen zu vermeiden. Das arbeitsgerichtliche Verfahren sollte klargestellt haben, wie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bewerten ist. Beispiel: "Herr XXX verlässt unser Unternehmen zum XXX auf eigenen Wunsch." Oder: "Das Arbeitsverhältnis wird zum XXX aus betriebsbedingten Gründen beendet." Wünschenswert wäre auch, dass in der Schlussformel der Dank für die geleistete Arbeit mit einer zusammenfassenden Bewertung verbunden wird. Etwa: "Wir danken Herrn XXX für seine stets gute Arbeit in unserem Unternehmen und wünschen ihm für die berufliche Zukunft alles Gute."


    Lassen sie das Arbeitszeugnis entsprechend der hier erfolgten Hinweise nachbearbeiten. Im Verweigerungsfalle seitens des Arbeitgebers empfehle ich Ihnen, den Kontakt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzunehmen.


    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Bewertung und den weiterführenden Bemerkungen weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer