Arbeitszeugnis Aushilfskraft

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  • Hallo Zusammen,
    mich interessiert, ob das Arbeitszeugnis für eine Aushilfskraft zu ausführlich ist oder ob es so gut ist bzw. was daran zu ändern ist.



    Zeugnis


    Herr XXXX, geboren am XXXX, war vom XXXX bis zum XXXX zeitweise als Aushilfskraft
    in unserem Unternehmen beschäftigt.


    Herr XXXX war in diversen Projekten eingesetzt, d. h.
    sein Aufgabenbereich war sehr umfangreich: Neben Restaurierungsarbeiten an
    Oldtimern und der Instandhaltung von Pkw hat er sich auch mit der Konstruktion
    von Fahrzeugteilen beschäftigt, wie zum Beispiel eine Deichselverlängerung.
    Dazu kamen Reparaturen an der Prüfstelleneinrichtung und dem Außenbereich. Zudem
    wurde er auch zu Vorprüfarbeiten in der Kfz-Prüfstelle wie Abgasuntersuchungen
    und Lichterchecks eingesetzt.


    Herr XXXX hat sich schnell und sicher in das
    Aufgabengebiet eingearbeitet und seine Tätigkeiten selbstständig und gewissenhaft
    durchgeführt. Auch das in ihn gesetzte Vertrauen hat er stets zu unserer
    vollsten Zufriedenheit erfüllt. Er entwickelte sehr viel
    Eigeninitiative und war jederzeit bereit und fähig, neue Projekte durch
    konstruktive Vorschläge zu unterstützen und bei deren Realisierung den
    entscheidenden Beitrag zu leisten. Zudemerledigte Herr XXXX seine Aufgaben stets
    mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit. Desweiteren erreichte er die vereinbarten
    Ziele selbst unter schwierigen Bedingungen. Herr XXXX wurde von Vorgesetzten,
    Kollegen und Kunden stets als freundlicher und fleißiger Mitarbeiter geschätzt.


    Die Trennung von Herrn XXXX erfolgte in
    bestem Einvernehmen. Das Ausscheiden von Herrn XXXX bedauern wir sehr
    und danken ihm für die geleistete, erfolgreiche Arbeit und jederzeit gute
    Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir ihm beruflich und persönlich alles
    Gute.




    Vielen Dank!

  • Guten Tag unbeatable_b,


    zunächst vielen Dank für das Einstellen Ihres Arbeitszeugnisses in unser Forum und für das damit verbundene Vertrauen in unsere Dienstleistung. Aufgrund der überaus großen Nachfrage nach dem kostenfreien Angebot kann Ihre Anfrage leider erst heute beantwortet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Für eine neuerliche Anfrage empfehle ich Ihnen ausdrücklich die beschleunigte Bewertung. Damit haben Sie die Ergebnisse der Analyse und Bewertung innerhalb kurzer Zeit (1 bis 3 Werktage) vorliegen.


    Im formalen Aufbau entspricht das vorliegende Arbeitszeugnis weitgehend, aber nicht vollständig den Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Es ist gegliedert in


    • Einleitung
    • Unternehmensbeschreibung (fehlt hier)
    • Aufgabenbeschreibung
    • Leistungsbeurteilung
    • Verhaltensbewertung und
    • Schlussformel.


    Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein. Die fehlende Unternehmensbeschreibung sollten Sie nach Möglichkeit nachfügen lassen. Zu lang ist das vorliegende Zeugnis in keinem Fall, somit also bezüglich der Länge in Ordnung.


    In der Gesamtbewertung erteile ich dem vorliegenden Arbeitszeugnis ein "Gut" mit Tendenz zu "Sehr Gut". Grundlagen für diese Bewertung sind


    • die allgemeine Tonalität
    • die Inhalte und Attribute der bewertenden Aussagen
    • die sachliche Richtigkeit und inhaltliche Vollständigkeit innerhalb der einzelnen Bewertungsabschnitte und
    • das Verwenden passender Verstärker wie "stets", "immer", "jederzeit" oder ähnlicher im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen.


    Richtig eingesetzte Verstärker machen eine bewertenden Aussage uneingeschränkt, zuverlässig und sicher. Fehlt ein Verstärker im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen, kommt es generell zu einer Abwertung um etwa eine Schulnote. Das trifft auch auf einschränkende oder abwertende Bemerkungen sowie auf sachlich falsche Aussagen oder offensichtlich absichtlich ausgelassene Bewertungskriterien zu.


    Hier einige detailliertere Bemerkungen zu einzelnen Passagen aus dem vorliegenden Arbeitszeugnis:


    Zitat

    Herr XXXX hat sich schnell und sicher in das
    Aufgabengebiet eingearbeitet und seine Tätigkeiten selbstständig und gewissenhaft
    durchgeführt.


    Ihre Einarbeitung wird als schnell und sicher beschrieben. Dafür bedarf es keiner Verstärker. Hier bewerte ich mit 2. Die Ausführung der Tätigkeiten wird als "selbständig und gewissenhaft" bewertet, aufgrund eines fehlenden Verstärkers muss hier mit 3 bewertet werden.


    Zitat

    Auch das in ihn gesetzte Vertrauen hat er stets zu unserer
    vollsten Zufriedenheit erfüllt.


    "Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" signalisiert eine 1. Da diese Bewertung jedoch auf Ihre Vertrauenswürdigkeit eingeschränkt wird, neige ich doch eher zu einer 2.


    Zitat

    Er entwickelte sehr viel
    Eigeninitiative und war jederzeit bereit und fähig, neue Projekte durch
    konstruktive Vorschläge zu unterstützen und bei deren Realisierung den
    entscheidenden Beitrag zu leisten


    Auch hier bewerte ich mit 2. Dafür stehen "sehr viel Eigeninitiative", "jederzeit bereit und fähig", "entscheidenden Beitrag zu leisten". Das sind Aussagen, die eine 2 rechtfertigen.


    Zitat

    Zudemerledigte Herr XXXX seine Aufgaben stets
    mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit.


    Ihre Arbeitsweise wird als "stets mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit" geschildert. Hier kann eine 1 erteilt werden.


    Zitat

    Desweiteren erreichte er die vereinbarten
    Ziele selbst unter schwierigen Bedingungen.


    Die Zielerreichung wird mit einer knappen 2 bewertet. Eine sichere 2 müsste durch einen passenden Verstärker gesichert werden.


    Zitat

    Herr XXXX wurde von Vorgesetzten,
    Kollegen und Kunden stets als freundlicher und fleißiger Mitarbeiter geschätzt.


    Die Verhaltensbewertung ist etwas schwach formuliert, kann aber noch eine 2 erhalten. Im schlimsten Fall könnte auch mit 3 bewertet werden. "Geschätzt" stellt eben keine klare Bewertung dar, im Gegensatz dazu steht "stets freundlich" durchaus für eine 2. "Fleißig" hat in einer Verhaltensbewertung keine Relevanz.


    Aus der Schlussformel entnehme ich, dass das Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag beendet wurde. Sollte die wirklich in beiderseitigem Einvernehmen geschehen sein, ist "im besten beiderseitigen Einvernehmen" zu formulieren. Die Bemerkung "jederzeit gute Zusammenarbeit" ist mit 2 zu bewerten und unterstreicht das "Gut" aus der Gesamtbewertung.


    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Bewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer