Arbeitszeugnis Bürokauffrau

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  • Hallo an alle,


    am 15.06. habe ich meine Arbeitsstelle als Bürokauffrau gekündigt. Nachdem ich die Kündigung abgegeben habe, wurde ich ca. 2 Wochen gemieden. Nichts destotrotz habe ich dies bis zum letzten Tag durchgezogen. Nach ca. 8 Wochen habe ich endlich das Arbeitszeugnis erhalten. Meiner Meinung nach ist es nicht positiv, daher bitte ich um eure Hilfe.


    Frau....geboren am...., war in der Zeit vom.... (allerdings wurde da nicht meine Ausbildungszeit mit angegeben. Sondern nur der Zeitraum nach der Ausbildung bis jetzt)
    in unserem Unternehmen als Bürokauffrau tätig.
    Zu Ihrem Tätigkeitsfeld gehörte u.a.:
    - Bestell und Abrechnungswesen, Rechnungskontrolle
    - Telefonverkauf
    - Lohnbuchhaltung
    -Tagesabrechnungen
    arbeiten rund um das Personalwesen


    -allgemeine Botengänge (was meiner Meinung nach nicht rein gehört)
    etc.


    Frau...bewies in allen Bereichen eine schnelle Auffassungsgabe und erfüllte die Ihr aufgetragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit.


    Wir lernten Frau....als zuvorkommende, freundliche und äußerst angenehme Mitarbeiterin schätzen.


    Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war zu jederzeit einwandfrei.


    Frau....beendete am 30.06.14 das Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch.


    Wir wünschen Frau...für Ihren weiteren Lebensweg alles Gute.

  • Guten Tag sterntaler,


    zunächst vielen Dank für das Einstellen Ihres Arbeitszeugnisses in unser Portal und für das damit verbundene Vertrauen in unsere Dienstleistung. Aufgrund der großen Nachfrage nach dem kostenfreien Angebot kann Ihre Anfrage leider erst heute beantwortet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Für eine neuerliche Anfrage empfehle ich Ihnen ausdrücklich die beschleunigte Bewertung. Damit haben Sie die Ergebnisse der Analyse und Bewertung innerhalb kurzer Zeit (1 bis 3 Tage) vorliegen.


    Falls es sich beim eingestellten Arbeitszeugnis um eine komplette Abschrift handelt, entspricht das Arbeitszeugnis nicht ganz den Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ein solche besteht strukturell aus


    • Einleitung
    • Unternehmensbeschreibung (fehlt hier)
    • Aufgabenbeschreibung
    • Leistungsbeurteilung
    • Verhaltensbewertung und
    • Schlussformel.


    Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein.


    Da es sich hier um ein Arbeitszeugnis und nicht um ein Ausbildungszeugnis handelt, kann die vorherige Beschäftigung im Rahmen der Ausbildung ausgeblendet werden. Allerdings ist es durchaus üblich, diese auch im Kontext eines Arbeitszeugnisses mit einfließen zu lassen.


    Die Erwähnung der Botengänge als Bestandteil Ihrer Arbeit kann durchaus erfolgen.


    In der Gesamtübersicht bewerte ich das vorliegende Arbeitszeugnis inhaltlich mit "Befriedigend".


    Grundlagen für diese Bewertung sind


    • die allgemeine Tonalität
    • die Inhalte und Attribute der bewertenden Aussagen
    • die Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit der einzelnen Bewertungsabschnitte und
    • das Verwenden passender Verstärker wie "stets", "immer", "jederzeit" und ähnlicher im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen.


    Solche Verstärker machen eine bewertende Aussage uneingeschränkt, zuverlässig und sicher. Fehlt ein Verstärker im Zusammenhang mit einer bewertenden Formulierung und den dazugehörenden Attributen, kommt es meist zu einer Abwertung um etwa eine Schulnote. Das trifft auch auf einschränkende, abwertende oder bewusst ausgelassene Bewertungsformulierungen zu.


    Im Allgemeinen erscheint das Zeugnis recht kurz gefast, was durchaus auch als Zeichen eines gestörten Arbeitsverhältnisses zu werten ist. Hier wird Ihnen als Arbeitnehmer wenig Wohlwollen und Wertschätzung entgegengebracht, zumal die Wahrheitsgetreue Bewertung von Leistung und Verhalten recht kurz und objektiv fehlerhaft ausfällt.


    Hier einige detailliertere Bemerkungen zu einzelnen Passagen aus dem vorliegenden Arbeitszeugnis:


    Zitat

    Frau...bewies in allen Bereichen eine schnelle Auffassungsgabe und erfüllte die Ihr aufgetragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit.


    An den Beginn der Leistungsbeurteilung wird die zusammenfassende Leistungsbeurteilung gesetzt. Neben der Einschätzung der "in allen Bereichen schnellen Auffassungsgabe" (2) spricht die zusammenfassende Leistungsbeurteilung von " zu unserer vollen Zufriedenheit". Wegen eines fehlenden Verstärkers muss hier mit 3 bewertet werden.


    Leider werden in der Folge keinerlei Einschätzungen Ihrer Leistung bezüglich der Motivation, Belastbarkeit, Initiative und der Arbeitsergebnisse getroffen. Damit ist das Arbeitszeugnis wenig aussagekräftig und wird sich im Vergleich zu anderen Arbeitszeugnissen als Bewerbungs- oder Einstellungshemmnis erweisen.


    Zitat

    Wir lernten Frau....als zuvorkommende, freundliche und äußerst angenehme Mitarbeiterin schätzen.


    "Wir lernten schätzen" ist in der Zeugnissprache genauso wenig anerkannt wie "Wir lernten kennen". Beide Formulierungen sind nicht gebräuchlich und werden in aller Regel von den Arbeitsgerichten verworfen. Impliziert wird hier, dass Ihr Verhalten anders war, als ein "geschätzt" wird. Dementsprechend liegt hier ein objektiv sachlicher Fehler vor.


    Zitat

    Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war zu jederzeit einwandfrei.


    Die eigentliche Verhaltensbewertung spricht von "jederzeit einwandfrei" was einer klaren 2 entspricht.


    Die Schlussformel gibt keine weiteren bewertbaren Formulierungen her.


    Trotz einiger weniger positiver Aussagen kann das Arbeitszeugnis aufgrund der fehlenden Aussagen zu einzelnen Leistungsbereichen letztlich nur mit 3 bewertet werden. Bei ressourcenorientierter Lesart wäre sogar eine Bewertung mit 4 möglich.


    Sofern noch möglich, sollten Sie das Zeugnis entsprechend der hier gemachten Bemerkungen noch einmal überarbeiten lassen.


    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Bewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer