Arbeitszeugniss Maschinenschlosser

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  • Zeugniss


    Herr Th. S., geb. XXXX am XXXX , war vom XXXX bis zum XXXX als Maschineschlosser bei uns beschäftigt.


    Sein Aufgabenbereich umfasste die Montage von Maschinen im Werk und Reparaturarbeiten bei Kunden im Umkreis von bis zu 600 Km . Die Maschinenmontage erforderte pneumatische,hydraulische und elektrische
    Grundkenntnisse.
    Herr XXXX verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch zum 31.7.2014


    Die Qualität seiner Arbeitsergebnisse entsprach immer voll den Anforderungen
    .
    Seine Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Kollegen war stets gut.


    Wir wünschen Ihm auf seinem weiteren Lebens- und Berufsweg alles Gute


    XXXX


  • Guten Tag Thomas.S.,


    vielen Dank für das übermittelte Arbeitszeugnis und das damit in uns gesetzte Vertrauen. Ihrem Wunsch nach einer beschleunigten Bewertung möchte ich hier umgehend nachkommen.


    Wenn es auch bei der eigenartigen Kürze des vorgelegten Zeugnisses eigenartig erscheint, entspricht dieses jedoch rein formal den Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ein solche besteht aus Einleitung, Unternehmens- und Aufgabenbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Verhaltensbewertung und Schlussformel. Das ist hier offensichtlich der Fall, selbst wenn auf alle wichtigen Unterpunkte verzichtet wurde und damit eine ehrliche und wohlwollende Beurteilung kaum zu erkennen ist..


    Die spartanische Kürze des Zeugnisses kann allerdings kaum bewertet werden. Wenn die bewertenden Aussagen in Form und Formulierung bewertet werden sollten, dann kann hier auf ein "Gut" geschlossen werden.


    Allerdings muss dieses Arbeitszeugnis umfänglich überarbeitet werden, weil es in weiten Teilen weder Ihrem Anspruch auf ein ordentliches Arbeitszeugnis entspricht, noch verwertbare Aussagen für eventuell folgende Arbeitgeber enthält. Mit diesem Arbeitszeugnis haben Sie kaum Chancen auf eine vernünftige Folgeanstellung.


    In eine Leistungsbeurteilung gehören Bewertungen der Leistungsvoraussetzungen, der Motivation, der Leistungsbereitschaft und -initiative, der Arbeitsqualität und der Arbeitsergebnisse. Was hier als Leistungsbeurteilung abgegeben wird, ist bestenfalls die Zusammenfassung, die mit der Formulierung "entsprach immer voll den Anforderungen" als 2 bewertet werden kann, wobei hier auch nur auf die Qualität Bezug genommen wird.


    Die Verhaltensbewertung darf zwar kurz sein, sollte aber trotzdem etwas aussagekräftiger sein. Mit "stets gut" lässt sich hier auf eine 2 schließen. Wenn Sie offensichtlich Kundenkontakte hatten, sind diese auch mit in die Verhaltensbewertung einzubinden.


    In der Schlussformel sollte hier auch noch einmal eine zusammenfassende Bewertung erfolgen.


    Im Allgemeinen ist das Arbeitszeugnis in der vorgelegten Form mangelhaft. Sie haben Anspruch auf ein ausführliches, ehrliches und wohlwollendes Arbeitszeugnis. Das müssen Sie dem Arbeitgeber gegenüber einfordern.


    Sollte es hier keine Übereinkunft geben, empfehle ich Ihnen dringend, den Kontakt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzunehmen.


    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Bewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer