Zeugnis öffentlicher Dienst

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  • Herr K. arbeitete sich aufgrund seiner guten Auffassungsgabe und seinem freundlichen Auftreten schnell in das neue Aufgabengebiet ein und begleitete engagiert die ****** Arbeit. Er erledigte die ihm übertragenden Aufgaben stets zu meiner Zufriedenheit. Hervorzuheben sind sein versierter Umgang mit den gängigen Systemanwendungen und das Einbringen von Verbesserungsvorschlägen. Das Verhalten des Beschäftigten gegenüber Mitarbeitern, Besuchern und Vorgesetzten entsprach im allgemeinen den Erwartungen.


    Herr K. verlässt die ******* während der Probezeit auf eigenen Wunsch. Für seine Zukunft wünsche ich ihm alles Gute.

  • Guten Tag club28,


    Vielen Dank für das Einstellen Ihres Arbeitszeugnisses in unser Portal und für das damit verbundene Vertrauen in unsere Dienstleistung. Aufgrund der großen Nachfrage nach dem kostenfreien Angebot kann Ihre Anfrage leider erst heute beantwortet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Für eine neuerliche Anfrage empfehle ich Ihnen ausdrücklich die beschleunigte Bewertung. Damit haben Sie die Ergebnisse der Analyse und Bewertung innerhalb kurzer Zeit (1 bis 3 Tage) vorliegen.


    Ob das Zeugnis den Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis genügt, lässt sich anhand des gewählten Ausschnittes nicht beurteilen. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht grundsätzlich aus


    • Einleitung
    • Unternehmensbeschreibung
    • Aufgabenbeschreibung
    • Leistungsbeurteilung
    • Verhaltensbewertung und
    • Schlussformel.


    Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein.


    In der Gesamtübersicht bewerte ich das hier auszugsweise vorgestellte Arbeitszeugnis mit "Befriedigend", tendenziell mit "Genügend".


    Grundlagen für diese Bewertung sind


    • die allgemeine Tonalität
    • die Inhalte und Attribute der bewertenden Aussagen
    • die Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit innerhalb der einzelnen Bewertungsabschnitte und
    • das Verwenden passender Verstärker wie "stets", "immer", "jederzeit" und ähnlicher im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen.


    Solche Verstärker machen eine bewertende Aussage und die entsprechenden Attribute uneingeschränkt, zuverlässig und sicher. Fehlt ein Verstärker im Zusammenhang mit einer bewertenden Formulierung, kommt es generell zu einer Abwertung um etwa eine Schulnote. Das trifft auch auf einschränkende oder abwertende Formulierungen oder gezielt ausgelassene Bewertungen zu.


    Hier einige detailliertere Bemerkungen zu einzelnen Passagen aus dem vorliegenden Arbeitszeugnis:


    Zitat

    Herr K. arbeitete sich aufgrund seiner guten Auffassungsgabe und seinem freundlichen Auftreten schnell in das neue Aufgabengebiet ein und begleitete engagiert die ****** Arbeit.


    Ihre Einarbeitung wird als schnell beschrieben. Gründe dafür sollen die gute Auffassungsgabe und das freundliche Auftreten sein. Ob letzteres tatsächlich eine schnelle Einarbeitung fördert, bleibt fraglich. Dass sie eine Arbeit "begleitet" haben, lässt vielerlei Interpretationsmöglichkeiten offen. Hier bewerte ich mit 3.


    Zitat

    Er erledigte die ihm übertragenden Aufgaben stets zu meiner Zufriedenheit.


    Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung spricht von "stets zu meiner Zufriedenheit". Ohne zusätzliches Attribut entspricht dies so einer 3. Fraglich ist, ob im Öffentlichen Dienst die Formulierung "zu meiner" korrekt ist.


    Zitat

    Hervorzuheben sind sein versierter Umgang mit den gängigen Systemanwendungen und das Einbringen von Verbesserungsvorschlägen.


    Eine konkrete Angabe zu den Systemanwendungen und den konkreten Verbesserungsvorschlägen wäre hier für eine ordentliche Bewertung Ihrer Leistungen hilfreich.


    Zitat

    Das Verhalten des Beschäftigten gegenüber Mitarbeitern, Besuchern und Vorgesetzten entsprach im allgemeinen den Erwartungen.


    Die Verhaltensbewertung kann nur mit 4 bewertet werden. Gründe dafür sind "entsprach im allgemeinen den Erwartungen", was eine deutliche Einschränkung darstellt und ohnehin nur einer 3 entspricht. Abgewertet wird diese aussage durch die falsche Reihenfolge in der Bewertung. Richtig müsste es heißen, "Das Verhalten des Beschäftigten gegenüber vorgesetzten, Mitarbeitern und Besuchern ...". Die hier gewählte Reihenfolge lässt darauf schließen, dass das Verhalten zu den Vorgesetzten nachhaltig schlechter war als zu Mitarbeitern und Besuchern. Daher de Bewertung mit 4.


    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Bewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer