Arbeitszeugnis Sozialpädagogin

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  • Hallo ^^


    ich habe ein vorläufiges Arbeitszeugnis erhalten, da ich auf eigenen Wunsch meine Tätigkeit zum 30.09.14 gekündigt habe. Ich empfinde das Zeugnis als recht lieblos geschrieben und würde mir gerne eine 2. Meinung einholen.


    Frau X (Geburtsdatum, Geburtsort) ist seit dem 00.00.2010 bei der Kreisverwaltung XY tätig. Sie ist in der Abteilung XY im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses als Diplom- Sozialpädagogin eingesetzt.


    Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere:


    - Beratung und Begleitung des Beschuldigten und der Sorgeberechtigten im gesamten Strafverfahren


    - Sozialpädagogische Stellungnahme und Maßnahmenvorschlag


    - Teilnahme an Gerichtsverhandlungen


    - Überprüfung der Notwendigkeit von Jugendhilfemaßnahmen


    - Vermittlung und Überwachung von gerichtlichen Weisungen und Auflagen (Arbeitsauflagen, soziale Trainingskurse, etc)


    - Zusammenarbeit mit Jugendgerichten, Staatsanwaltschaften, Allgemeinem Sozialdienst, Bewährungshilfe


    - Akquise von und Kooperation mit Arbeitseinsatzstellen


    Frau X verfügt über ein gutes und umfassendes sozialpädagogisches Fachwissen, das sie auch bei schwierigen Aufgaben effektiv und erfolgreich einsetzt. Durch ihre gute Auffassungsgabe ist Frau X in der Lage, auch schwierige Sachverhalte sofort zu überblicken und dabei das Wesentliche zu erkennen. Ihre fundierte und sichere Urteilsfähigkeit ermöglicht es ihr, auch in schwierigen Situationen eigenständig zu guten Entscheidungen zu gelangen. Frau X ist eine engagierte Mitarbeiterin, die besonders durch ihre gute Leistungsbereitschaft überzeugt. Selbst in extremen Stresssituationen und unter außerordentlicher Belastung, welche die Arbeit mit auffälligen Kindern und Jugendlichen mit sich bringt, behält sie die Übersicht, handelt konsequent und erzielt Ergebnisse von hoher Güte. An ihre Aufgaben geht sie verantwortungsbewusst, zielorientiert und gewissenhaft heran und führt diese selbständig, zielstrebig und sorgfältig aus. Frau X arbeitet stets zuverlässig. Sie erfüllt unsere hohen Erwartungen in guter Weise. Jederzeit tritt sie natürlich, höflich und verbindlich auf, wodurch sie aktiv die gute Zusammenarbeit fördert. Die Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Kollegen ist gut.


    Das vorläufige Zeugnis wird Frau X erteilt, weil das Beschäftigungsverhältnis zum 30.09.2014 enden wird. Frau X wird sich räumlich verändern.


    Frage: Wie würden Sie das Zeugnis beurteilen? Ist eine halbe Seite für 4,5 Jahre Beschäftigung zu wenig? Mir persönlich fehlt das Persönliche - meine Eigenschaften finde ich in dem Zeugnis nicht wieder.


    Vielen Dank im Voraus für die Einschätzung :) .

  • Guten Tag Glitzi,


    zunächst vielen Dank für das Einstellen Ihres Arbeitszeugnisses in unser System und für das damit verbundene Vertrauen in unsere Dienstleistung. Aufgrund der großen Nachfrage nach dem kostenfreien Angebot kann Ihre Anfrage leider erst heute beantwortet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Für eine neuerliche Anfrage empfehle ich Ihnen ausdrücklich die beschleunigte Bewertung. Damit haben Sie die Ergebnisse der Analyse und Bewertung innerhalb kurzer Zeit vorliegen.


    Im formalen Aufbau entspricht das vorliegende Arbeitszeugnis in weiten Teilen den Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ein solches besteht aus


    • Einleitung
    • Unternehmensbeschreibung (fehlt hier)
    • Aufgabenbeschreibung
    • Leistungsbeurteilung
    • Verhaltensbewertung (ist hier zu knapp bzw. fehlerhaft gefasst) und
    • Schlussformel.


    Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein. Insgesamt weist das Zeugnis auch formale Mängel auf, die später erläutert werden.


    In der Gesamtbewertung erteile ich dem vorliegenden Arbeitszeugnis ein "Befriedigend". Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass "Befriedigend" nicht per se schlecht ist. Signalisiert wird damit, dass die allgemeinen Anforderungen erfüllt wurden, Verbesserungspotential hingegen vorhanden ist. Dabei soll ein Arbeitszeugnis sowohl wohlwollend, als auch wahrheitsgetreu abgefasst sein. Hier kommt es also auf ein hohes Maß an Objektivität an, weshalb auch eine "liebevolle" Formulierung oder das Hervorheben subjektiver Erfahrungen eher unzweckmäßig ist.


    Grundlagen für diese Bewertung sind


    • die allgemeine Tonalität
    • die Inhalte und Attribute der bewertenden Aussagen
    • die Vollständigkeit innerhalb der Bewertungskriterien und
    • das Verwenden passender Verstärker wie "stets", "jederzeit", "immer" und ähnlicher im Zusammenhang mit bewertenden Formulierungen.


    Solche Verstärker unterstützen die wertenden Attribute und machen eine bewertende Aussage uneingeschränkt, zuverlässig und sicher. Fehlt ein Verstärker im Zusammenhang mit einer bewertenden Formulierung, kommt es meist zu einer Abwertung um etwa ein Schulnote.


    Hier einige detailliertere Bemerkungen zu einzelnen Passagen aus dem vorliegenden Arbeitszeugnis:


    Zitat

    Frau X verfügt über ein gutes und umfassendes sozialpädagogisches Fachwissen, das sie auch bei schwierigen Aufgaben effektiv und erfolgreich einsetzt.


    Ihre Leistungsvoraussetzungen werden als gut umschrieben, die Anwendung als effektiv und erfolgreich. Allerdings fehlt besonders im zweiten Teil ein passender Verstärker, daher bewerte ich hier mit 3.



    Zitat

    Durch ihre gute Auffassungsgabe ist Frau X in der Lage, auch schwierige Sachverhalte sofort zu überblicken und dabei das Wesentliche zu erkennen. Ihre fundierte und sichere Urteilsfähigkeit ermöglicht es ihr, auch in schwierigen Situationen eigenständig zu guten Entscheidungen zu gelangen. Frau X ist eine engagierte Mitarbeiterin, die besonders durch ihre gute Leistungsbereitschaft überzeugt. Selbst in extremen Stresssituationen und unter außerordentlicher Belastung, welche die Arbeit mit auffälligen Kindern und Jugendlichen mit sich bringt, behält sie die Übersicht, handelt konsequent und erzielt Ergebnisse von hoher Güte. An ihre Aufgaben geht sie verantwortungsbewusst, zielorientiert und gewissenhaft heran und führt diese selbständig, zielstrebig und sorgfältig aus


    Bei der Beschreibung Ihrer Arbeitsweise werden zwar gute Aussagen getroffen, allerdings fehlen auch hier rundweg die wichtigen Verstärker. Deshalb hier durchgängig eine 3.


    Zitat

    Frau X arbeitet stets zuverlässig.


    "Stets zuverlässig" darf mit 2 bewertet werden.


    Zitat

    Sie erfüllt unsere hohen Erwartungen in guter Weise.


    Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung spricht von "guter Weise", allerdings auch wieder ohne Verstärker = 3.


    Zitat

    Die Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Kollegen ist gut.


    Als Verhaltensbewertung muss hier die Art und Weise Ihrer Zusammenarbeit mit den Vorgesetzten und Kollegen herhalten. Das ist formal falsch. Außerdem fehlt auch hier ein Verstärker, also 3.


    Das Fehlen einer korrekten Verhaltensbewertung lässt objektiv darauf schließen, dass es hier Unstimmigkeiten gab, so dass schließlich mit bestenfalls 4 bewertet werden könnte. Das die Zusammenarbeit gut war, ist keine Bewertung Ihres Sozialverhaltens.


    Auch die Schlussformel ist inhaltlich nicht korrekt. Richtig ist, dass ihr Arbeitsverhältnis zum 30.09.2014 enden wird. Die Angabe der Gründe ist nicht korrekt. Hier muss angegeben werden, auf welche Weise das Arbeitsverhältnis enden wird. Also beispielsweise wegen Befristung, auf eigenen Wunsch, aus betriebsbedingten Gründen oder im besten gegenseitigen Einvernehmen. Die Angabe Ihrer "räumlichen Veränderungen" ist nicht angemessen und kann auch als nicht statthaft gewertet werden.



    Bezüglich der hier erwähnten Bemerkungen sollte das Arbeitszeugnis sofern noch möglich überarbeitet werden.


    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Bewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer