[align=justify][align=justify]Das Bundesarbeitsgericht hat unlängst entschieden, dass eine
Stellenausschreibung, die sich explizit an Hochschulabsolventen und
Berufsanfänger richtet, ein Indiz für eine Altersdiskriminierung sein kann.
Im vorliegenden Fall hatte ein 36jähriger Rechtsanwalt mit Berufserfahrung sich
auf die ausgeschriebene Stelle bei einem Krankenhaus beworben und war abgelehnt
worden. Der Rechtsanwalt berief sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
und behauptete, dass die Stellenausschreibung sich nur an jüngere Bewerbe
gerichtet habe und er deshalb die Stelle allein aufgrund seines „fortgeschrittenen“
Alters nicht erhalten habe.
Das Krankenhaus muss nun im Rahmen der Rechtsstreitigkeit nachweisen, dass
andere sachliche Gründe (z.B. unzureichende Zeugnisnoten) für eine die
Nichtberücksichtigung des klagenden Rechtsanwalts vorlagen.
Kann das Krankenhaus dies nicht beweisen, droht eine Pflicht
zur Entschädigungszahlung an den Rechtsanwalt aufgrund von
Altersdiskriminierung.