Ausschreibung "Traineeprogramm/Young Professionals" kann Indiz für Altersdiskriminierung sein

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  • [align=justify][align=justify]Das Bundesarbeitsgericht hat unlängst entschieden, dass eine
    Stellenausschreibung, die sich explizit an Hochschulabsolventen und
    Berufsanfänger richtet, ein Indiz für eine Altersdiskriminierung sein kann.


    Im vorliegenden Fall hatte ein 36jähriger Rechtsanwalt mit Berufserfahrung sich
    auf die ausgeschriebene Stelle bei einem Krankenhaus beworben und war abgelehnt
    worden. Der Rechtsanwalt berief sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
    und behauptete, dass die Stellenausschreibung sich nur an jüngere Bewerbe
    gerichtet habe und er deshalb die Stelle allein aufgrund seines „fortgeschrittenen“
    Alters nicht erhalten habe.


    Das Krankenhaus muss nun im Rahmen der Rechtsstreitigkeit nachweisen, dass
    andere sachliche Gründe (z.B. unzureichende Zeugnisnoten) für eine die
    Nichtberücksichtigung des klagenden Rechtsanwalts vorlagen.


    Kann das Krankenhaus dies nicht beweisen, droht eine Pflicht
    zur Entschädigungszahlung an den Rechtsanwalt aufgrund von
    Altersdiskriminierung.