Arbeitszeugnis Back-Office nach Aufhebungsvertrag

Neues Bewertungsportal auf
Zeugnisbewertung.com

Registrierung im Forum dauerhaft geschlossen

  • Hallo Zusammen,


    mein alter Arbeitgeber konnte mich nach Elternzeit nicht mehr TZ beschäftigen und deswegen habe ich einem Aufhebungsvertrag zugestimmt. Heute kam das Arbeitszeugnis und irgendwie hab ich ein schlechtes Gefühl bei diesem. Mich würde interessieren, ob mein Gefühl berechtigt ist oder nicht. Danke schon einmal im Vorwege.



    [...]
    Frau .. verfügt über ein solides Fachwissen, das sie auch bei schwierigen Aufragen effektiv einsetzte. Mit Erfolg nutzte sie alle Möglichkeiten, sich beruflich weiterzubilden. Ihre Auffassungsgabe ermöglichte es ihr, auch schwierige Situationen zutreffend zu erfassen. Hervorzuheben sind ihre soliden Fähigkeiten, schnell richtige Lösungen zu finden. Frau ... zeigte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Engagement und Eigeninitiative. Selbst in Stresssituationen und unter Belastung behielt sie die Übersicht, handelte konsequent und erzielte Ergebnisse von solider Güte. Frau ... war zudem eine umsichtige, verantwortungsbewusste und gewissenhafte Mitarbeiterin. Sie arbeitete mit großer Zuverlässigkeit und Genauigkeit. Sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht erzielte sie im Wesentlichen gute Arbeitsergebnisse.


    Mit den Leistungen von Frau .. waren wir stets zufrieden.


    Ihr Verhalten gegenüber Arbeitskollegen, Vorgesetzte und Kunden war vorbildlich.


    Frau .. tritt mit heutigem Datum in gegenseitigem Einvernehmen aus unserem Unternehmen aus. Wir bedanken uns für die langjährige Zusammenarbeit und wünschen ihr für ihre berufliche und private Zukunft alles Gute.

  • Guten Tag JacyHH,


    erst einmal vielen Dank für die Übermittlung Ihres Arbeitszeugnisses in unser System und für das damit verbundene Vertrauen in unsere Leistung. Ihrem Wunsch auf eine beschleunigte Bewertung möchte ich hier nachkommen.


    Zunächst ein paar Grundsätzlichkeiten zu Ihrem speziellen Fall und dem Zeugnis allgemein.


    Anhand Ihrer Schilderungen ist mir nicht ganz klar, warum Sie sich auf einen Aufhebungsvertrag eingelassen haben. Die Sachlage klingt eher so, als dass der Arbeitgeber auch eine betriebsbedingte Kündigung hätte aussprechen können, was in Ihrem konkreten Einzelfall möglicherweise günstiger gewesen wäre und wahrscheinlich auch eher den tatsächlichen Gegebenheiten entsprochen hätte. In jedem Fall werden Sie sich hier bei neuerlichen Bewerbungen auf Nachfragen einstellen müssen. Ändern lässt sich diese Sachlage jetzt jedoch nicht mehr.


    Zur Tonalität des Arbeitszeugnisses:


    Bewertende Formulierungen in einem Arbeitszeugnis sollten grundsätzlich mit einem passenden Verstärker gesichert werden. Solche Verstärker sind "stets", "immer", "jederzeit" und ähnliche Prädikate. Fehlt ein solcher Verstärker, kommt es automatisch zu einer Abwertung in der Einzelbewertung. Beispiel: "Frau X arbeitete gut" = 3. "Frau X arbeitete stets gut." = 2.


    Im Formalen Aufbau scheint das vorliegende Arbeitszeugnis den Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu entsprechen. Das lässt der Ausschnitt zumindest vermuten. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht aus Einleitung, Unternehmens- und Aufgabenbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Verhaltensbewertung und Schlussformel.


    In der Gesamtübersicht erteile ich dem vorliegenden Arbeitszeugnis ein "Befriedigend". Das liegt zum einen am Fehlen von Verstärkern und zum anderen an entsprechend klaren Aussagen.


    Hier einige detailliertere Bemerkungen dazu:


    Zitat

    Frau .. verfügt über ein solides Fachwissen, das sie auch bei schwierigen Aufragen effektiv einsetzte.


    Ihre Leistungsvoraussetzungen werden hier als "solide" eingestuft. Solide klingt dabei eher nach fundamental, also eher befriedigend. Der Einsatz dieser Fachkenntnisse wird als gut beschrieben, allerdings ohne passenden Verstärker, dafür eine 3.


    Zitat

    Ihre Auffassungsgabe ermöglichte es ihr, auch schwierige Situationen zutreffend zu erfassen.


    Hier wird eine eigentlich gute Aussage getroffen, allerdings auch ohne Verstärker, also wiederum 3.


    Zitat

    Hervorzuheben sind ihre soliden Fähigkeiten, schnell richtige Lösungen zu finden.


    Auch hier wird wieder eine "solide" benutzt, mit den gleichen Wirkungen wie eingangs der Leistungsbeurteilung.


    Zitat

    Frau ... zeigte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Engagement und Eigeninitiative. Selbst in Stresssituationen und unter Belastung behielt sie die Übersicht, handelte konsequent und erzielte Ergebnisse von solider Güte.


    Dieser Stil setzt sich hier fort. Die bewertende Aussage wird umgangen, Verstärker nicht eingesetzt, was wieder zu einer 3 führt. Klarere Bewertungen wären hier sicherlich hilfreicher, als Umschreibungen.



    Zitat

    Sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht erzielte sie im Wesentlichen gute Arbeitsergebnisse.


    Die Zusammenfassung der Leistungsbeurteilung unterstreicht den nur durchschnittlichen Tenor des Zeugnisses. Das Erreichen "guter Arbeitsergebnisse" (ohne Verstärker also wieder 3, statt 2) wird hier noch durch die Einschränkung "im Wesentlichen" abgewertet. Hier könnte fast schon auf 4 gefolgert werden.


    Zitat

    Mit den Leistungen von Frau .. waren wir stets zufrieden.


    Dieser Satz manifestiert die 3. Dafür steht "stets zufrieden". Eine 2 wäre "stets voll zufrieden".


    Zitat

    Ihr Verhalten gegenüber Arbeitskollegen, Vorgesetzte und Kunden war vorbildlich.


    Die Verhaltensbewertung kann mit 2 eingestuft werden. Auch wenn "vorbildlich" eher nach 1 klingt, fehlt doch auch hier wieder der Verstärker.


    Die Schlussformel kann so akzeptiert werden. Allerdings gilt hier, was bereits zum "einvernehmlichen Auflösen" des Arbeitsverhältnisses gesagt wurde. Außerdem fehlt hier auch jeder Ausdruck des Bedauerns über Ihr Ausscheiden. Das muss zwar nicht sein, kann aber auch so gedeutet werden, dass man froh ist, Sie los zu sein. Die Wünsche für die private Zukunft haben in einem Arbeitszeugnis im Übrigen nichts zu suchen.


    Ich empfehle Ihnen, dass Arbeitszeugnis nachbearbeiten zu lassen. Dazu sollten Sie vom Vorgesetzten zunächst in Erfahrungen bringen, in welcher Schulnote er Ihre Arbeit einschätzt. Wird hier von 2 gesprochen, können sie einfordern, dass das Zeugnis in den bewertenden Formulierungen mit den passenden Verstärkern auch so nachgebessert wird, dass eine eindeutige Bewertung mit 2 erfolgt.



    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Bewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer