Zwischenzeugnis Wellness- Masseurin

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  • Guten Tag,
    mein Zwischenzeugnis für meine nebenberufliche Tätigkeit als Wellnessmasseurin liegt vor. Ich bin erst seit einem halben Jahr im Studio beschäftigt und auch nicht so viele Tage im Monat dort. Ist die Ausführlichkeit des Zeugnisses im Verhältnis zur Dauer der Beschäftigung angemessen, oder eher mager? Meine Vorgesetzte geht nicht explizit auf alle Leistungspunkte ein, obwohl sie mir bestätigt, dass sie sehr zufrieden mit meiner Leistung ist. Außerdem schreibt sie zwischenzeitlich in der Vergangenheitsform, obwohl ich weiterhin bei ihr beschäftigt bin?? Bitte um Hilfe. Vielen Dank!


    Frau ......, geb. am...... ist seit dem 25.12.2013 als Masseurin bei mir beschäftigt. Mein Beauty- und Wellness- Studio befindet sich im ............. Hochsauerland in Medebach.


    Zu ihren Aufgaben gehört Massieren, Terminieren von Anwendungen persönlich und telefonisch und das Organisieren des Arbeitsplatztes.


    Frau ......... hat ihre übertragenen Aufgaben stets zu meiner vollen Zufriedenheit ausgeführt. Besonders hervorheben möchte ich ihre sehr guten Massagefähigkeiten.


    Sie war stets pünktlich und zuverlässig. Ihr Verhalten gegenüber Gästen, Kollegen und mir war stets einwandfrei.


    Sie zeigt starkes Interesse für die Tätigkeiten im Kosmetikbereich, so dass sie sich entschlossen hat, nebenberuflich noch eine Ausbildung als Kosmetikerin zu machen.


    Das Zwischenzeugnis wird auf eigenen Wunsch erstellt.


    Ich freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit mit Frau..........

  • Guten Tag sonne86,


    da bereits eine Bewertung stattgefunden hat, spare ich mir hier die "vorrede" und komme gleich auf die angefragten Punkte.


    Generell gibt es keine Maßgabe oder Empfehlung dafür, welchen Umfang ein Arbeitszeugnis haben soll und in welchem Verhältnis dieser umfang zur Dauer des Beschäftigungsverhältnisses stehen soll. Hier hat der Aussteller relativ freie Hand, sofern die Form eines qualifizierten Arbeitszeugnisses gewahrt wird. Das ist hier offensichtlich der Fall.


    Empfohlen wird eine kompakte Form, die schnell zu erfassen ist und wesentliche Aussagen deutlich formuliert. Dazu gehört natürlich auch die Wahrung grammatikalischer Regeln. Daher sollte das hier vorliegende Zwischenzeugnis generell in der Gegenwartsform abgefasst sein, da sie ja noch im aktuellen Beschäftigungsverhältnis sind.


    Es muss auch nicht auf alle Tätigkeitsmerkmale eingegangen werden, die Aufzählung der hauptsächlichen Tätigkeiten reicht aus.


    Sollte hier eine Bewertung vorgenommen werden, so vergebe ich dem vorliegenden Zwischenzeugnis ein "Gut".


    Allerdings erscheint mir die Verhaltensbewertung überarbeitungsbedürftig. Hier ist in der Bewertung des Verhaltens die Reihenfolge vorgesetzte, Kollegen und Kunden einzuhalten. Ansonsten würde geschlussfolgert werden, dass Ihr Verhältnis zu den Mitarbeitern und der vorgesetzten eben nicht so gut, wie geschildert war.


    Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer