Arbeitszeugnis techn. Betriebsleiter / Leiter Kundendienst

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  • Ich erhielt folgendes Arbeitszeugnis nach 5 Monaten im Betrieb, nachdem mir gekündigt wurde.


    Herr XY, geboren am TT.MM.JJJJ war vom 14. Oktober 2013 bis 31. März 2014 in unserem Unternehmen als Technischer Betriebsleiter und im Kundendienst tätig.


    In dieser Tätigkeit erledigte Herr XY hauptsächlich folgende Aufgaben:


    - Gesamtleitung Werktstatt
    - Personalplanung und Mitarbeiterrekrutierung
    - Weiterbildung der Werkstatt-Mitarbeiter
    - Überwachung der Aufträge / Fakturierung
    - Pflege der Kundenbeziehungen
    - Akquisition von Kunden


    Herr XY fand sich in neuen Aufgabenstellungen zurecht und setzte seine Fachkenntnisse in die Praxis um. Er war in der Lage, verschiedene Aufgaben rationell und zielorientiert zu koordinieren und achtete auf die qualitativen und quantitativen Rahmenbedingungen.


    Er konnte die Folgen seiner Handlungen einschätzen und traf mit Rücksprache die notwendigen Entscheidungen.


    Wir haben Herrn XY als freundlichen Mitarbeiter kennengelernt, der dank seiner Offenheit gut in das Team integriert war. Anderen gegenüber war er aufgeschlossen und freundlich. Er war bei Vorgesetzen, Mitarbeitenden und Kunden anerkannt.


    Herr XY verlässt uns per 31. März 2014. Wir danken Herrn XY für seine Mitarbeit und wünschen ihm auf seinem weiteren beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute und viel Erfolg.



    Ich wurde als Automobilingenieur in die Rolle des Kundendienstleiters gedrängt und sollte ohne Einführung die oben erwähnten Aufgaben erfüllen.


    Besten Dank im Voraus für die Hilfe.

  • Guten Tag Imist,


    zunächst vielen Dank für das Einstellen Ihres Arbeitszeugnisses in unser Portal und für das damit verbundene Vertrauen in unsere Dienstleistung. Aufgrund der großen Nachfrage nach dem kostenfreien Angebot kann Ihre Anfrage leider erst heute beantwortet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Für eine neuerliche Anfrage empfehle ich Ihnen ausdrücklich die beschleunigte Bewertung. Damit haben Sie die Ergebnisse der Analyse und Bewertung innerhalb kurzer Zeit vorliegen.


    Im formalen Aufbau entspricht das vorliegende Arbeitszeugnis in weiten Teilen den Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ein solches besteht aus Einleitung, Unternehmens- und Aufgabenbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Verhaltensbewertung und Schlussformel. Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein. Im konkreten Fall fehlt die Unternehmensbeschreibung.


    In der Gesamtbewertung muss das Zeugnis in der vorliegenden Form mit "Befriedigend" bis "Genügend" bewertet werden. Dabei ist es zunächst unerheblich, mit welchen Voraussetzungen Sie das Arbeitsverhältnis aufgenommen haben. Immerhin dürfte es hier einen Arbeitsvertrag geben, der zumindest in beiderseitigem Einverständnis abgeschlossen wurde. Grundlage für diese Bewertung sind die allgemeine Tonalität, die Inhalte der bewertenden Aussagen und das Verwenden der passenden Verstärker wie "stets", "immer", "jederzeit" oder ähnlicher. Solche Verstärker machen eine bewertende Formulierung uneingeschränkt, zweifelsfrei und sicher. Fehlen solche Verstärker im Zusammenhang mit bewertenden Aussagen, kommt es generell zu einer Abwertung um eine Schulnote.


    An dieser Stelle einige detailliertere Bemerkungen zu einzelnen Passagen aus dem vorliegenden Arbeitszeugnis:


    Zitat

    Herr XY fand sich in neuen Aufgabenstellungen zurecht und setzte seine Fachkenntnisse in die Praxis um.


    Die hier gemachten Aussagen entsprechen einer 3, allerdings fehlen jegliche Verstärker, demnach 4.


    Zitat

    Er war in der Lage, verschiedene Aufgaben rationell und zielorientiert zu koordinieren und achtete auf die qualitativen und quantitativen Rahmenbedingungen.


    Auch hier werden keinerlei Verstärker zur Absicherung der Aussagen eingesetzt. Damit gerade noch eine knappe 3.


    Zitat


    Er konnte die Folgen seiner Handlungen einschätzen und traf mit Rücksprache die notwendigen Entscheidungen.


    Hier wird Ihre selbständige Arbeitsweise in Frage gestellt, außerdem fehlen auch hier die Verstärker = 4.


    Zitat

    Wir haben Herrn XY als freundlichen Mitarbeiter kennengelernt, der dank seiner Offenheit gut in das Team integriert war.


    "Wir haben kennengelernt" ist eine absolut unübliche Formulierung für Arbeitszeugnisse und wurde auch von der arbeitsgerichtlichen Instanz verworfen. Es wird impliziert, dass das Kennenlernen die weitere Entwicklung nicht bestätigt hat. Hier muss dringend abgeändert werden. Inhaltlich kann hier eine 3 gegeben werden.


    Zitat

    Er war bei Vorgesetzen, Mitarbeitenden und Kunden anerkannt.


    Die Verhaltensbewertung kann mit "anerkannt" keine wirkliche bewertende Aussage treffen. Außerdem fehlt auch hier wieder ein Verstärker. Dafür bestenfalls eine 3.


    Insgesamt sollte das Arbeitszeugnis nach Möglichkeit dringlichst entsprechend der gemachten Hinweise abgeändert werden, da es sich in dieser Form als Einstellungshindernis erweist.


    Ich hoffe, Ihnen mit der Analyse und Bewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer