Kein Arbeitnehmeranspruch auf "Dankesworte"

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  • Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat zum Ende des letzten
    Jahres noch einmal klargestellt, dass Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf "Dankesworte"
    im Arbeitszeugnis haben.


    In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte das Arbeitszeugnis mit
    folgendem Satz geendet: "Wir wünschen ihm für die Zukunft
    alles Gute". Dem klagenden Arbeitnehmer war dies nicht genug.


    Das Bundesarbeitsgericht betonte jedoch, dass der Arbeitnehmer keine
    "bessere" Dankesformel verlangen kann, selbst wenn das Arbeitszeugnis
    zu einer überdurchschnittlichen Leistungs- und Verhaltensbeurteilung kommt.
    Auch wenn es in der Praxis relativer Standard sei, dass dem ausscheidenden
    Mitarbeiter für seine Dienste gedankt werde, so bestehe noch lange kein
    Rechtsanspruch hierauf.


    Allerdings könne der Arbeitnehmer dann verlangen, dass das Arbeitszeugnis
    komplett ohne "Schlussformel" ausgestellt wird.