Arbeitszeugnis / Friseur

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  • Hallo,


    Hier ist mein Arbeitszeugnis und hoffe, das mir jemand sagen kann, ob es gut ist, oder nicht.


    Frau XXXXX haben wir als gute Fachkraft kennen gelernt. Sie arbeitete modisch und kreativ und war aufgrund ihrer tadellosen Arbeit und ihres angenehmen Wesens beliebt bei Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden.


    Frau XXXXX war stets ehrlich, ordentlich und fleißig und in ihrer Führung ohne jeden Tadel. Sie hat alle anfallenden Arbeiten fachgerecht und stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt.




    So, ich war dort 3 Jahre beschäftigt und wurde aus betrieblichen Gründen entlassen. :(

  • Guten Tag Lotos1,


    zunächst vielen Dank für das Einstellen Ihres Arbeitszeugnisses in unser Portal und für das damit verbundene Vertrauen in unsere Dienstleistung. Aufgrund der großen Nachfrage nach dem kostenfreien Angebot kann Ihre Anfrage leider erst heute beantwortet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Für eine neuerliche Anfrage empfehle ich Ihnen ausdrücklich die beschleunigte Bewertung. Damit haben Sie die Ergebnisse der Analyse und Bewertung innerhalb kurzer Zeit vorliegen.


    Offenbar handelt es sich hier nur um einen Ausschnitt aus dem Arbeitszeugnis. Daher kann auch nicht verlässlich eingeschätzt werden, ob es sich hier um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis handelt. Ein solches besteht aus Einleitung, Unternehmens- und Aufgabenbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Verhaltensbewertung und Schlussformel. Dabei kann jeder Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein. Hier liegen jedoch nur Leistungsbeurteilung und Verhaltensbewertung vor.


    Die vorliegenden Aussagen aus dem Arbeitszeugnis bewerte ich an dieser Stelle insgesamt mit "Befriedigend". Dabei sind Abweichungen zu "Gut" und "Sehr gut" erkennbar. Grundlage für diese Bewertung sind die allgemeine Tonalität, die Inhalte der bewertenden Aussagen und die Verwendung von Verstärkern wie "stets", "jederzeit", "immer" oder ähnlicher. Solche Verstärker machen eine bewertende Formulierung uneingeschränkt, zweifelsfrei und sicher. Fehlt ein solcher Verstärker im Zusammenhang mit einer bewertenden Formulierung, kommt es generell zu einer Abwertung um etwa eine Schulnote.


    Hier einige detailliertere Bemerkungen zu einzelnen Passagen aus dem vorliegenden Arbeitszeugnis:


    Zitat

    Frau XXXXX haben wir als gute Fachkraft kennen gelernt.


    Diese Formulierung ist in der Zeugnissprache überhaupt nicht mehr üblich und wird von der entsprechenden Rechtsprechung auch als nicht legitim bewertet. "Haben kennen gelernt" impliziert, dass Ihre berufliche Entwicklung anders verlief, als das "Kennenlernen". Dieser Passus muss ersetzt werden. Sollte er bewertet werden ergibt sich hier bestenfalls eine 3.


    Zitat

    Sie arbeitete modisch und kreativ


    Wie man "modisch" arbeitet verschließt sich meinem Verständnis. Hier werden kaum Aussagen zu Ihrer Arbeitsweise, der Motivation und dem Arbeitseinsatz getroffen. Außerdem fehlen jegliche Verstärker. Auch hier eine gutgemeinte 3.



    Zitat

    war aufgrund ihrer tadellosen Arbeit und ihres angenehmen Wesens beliebt bei Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden.


    Hier gleitet die Leistungsbeurteilung in eine Art der Verhaltensbewertung ab. allerdings ist es keine Bewertung Ihres Verhaltens, wenn Sie hier als "beliebt" beschreiben werden. Eine Verhaltensbewertung sieht in etwa so aus: "Ihr Verhalten zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden war jederzeit einwandfrei." Das wäre eine 2. Für die vorliegende Bewertung wieder nur einen schwache 3.


    Zitat


    Frau XXXXX war stets ehrlich, ordentlich und fleißig und in ihrer Führung ohne jeden Tadel.


    Auch hier werden Leistungsbeurteilung und Verhaltensbewertung miteinander vermischt. Inhaltlich kann hier eine knappe 2 vergeben werden.



    Zitat

    Sie hat alle anfallenden Arbeiten fachgerecht und stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt.


    Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung erhält mit "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" eine 1.


    Insgesamt wirkt das Arbeitszeugnis unvollständig, unausgewogen und wenig klar. Eine Überarbeitung erscheint dringend erforderlich, sofern das nach der verstrichenen Zeit noch möglich ist.


    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Bewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer