Schlusssatz in Arbeitszeugnis

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  • Diese Schlussformulierung hat welche Note?


    "Das Arbeitsverhältnis endet betriebsbedingt zum heutigen Tage. Wir bedauern das Ausscheiden von Frau X sehr und danken ihr für die stets ausgezeichnete Zusammenarbeit. Für ihre weitere beruflichen und persönliche Zukunft wünschen wir ihr alles Gute und weiterhin viel Erfolg."



    Wie ist die folgende Schlussformulierung?


    "Das Arbeitsverhältnis endet betriebsbedingt zum heutigen Tage. Wir bedauern diese Entwicklung sehr, da wir mit Frau X eine ausgezeichnete Mitarbeiterin verlieren.
    Für die Zukunft wünschen wir Frau X, der wir an dieser Stelle ausdrücklich für die stets gute Leistung danken, beruflich und persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg."


    Ist diese Schlussformulierung gut, fehlt etwas?
    Ein Arbeitsvermittler meinte, dass die Schlussformulierung Nr2 nicht üblich wäre..



    Besten Dank fürs Feedback

  • Guten Tag TanjaBerlin28,


    zunächst vielen Dank für das Einstellen Ihres Anliegens in unser System und das damit verbundene Vertrauen in unsere Dienstleistung. Aufgrund der großen Nachfrage nach dem kostenfreien Angebot kann Ihre Anfrage leider erst heute beantwortet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Für eine neuerliche Anfrage empfehle ich Ihnen ausdrücklich die beschleunigte Bewertung. Dann haben Sie die Ergebnisse innerhalb kurzer Zeit vorliegen.


    Der Vergleich der beiden Schlussformeln fällt deutlich zugunsten der ersten Variante aus. Diese Formulierung entspricht durchaus einer 1, wobei dies erst im Zusammenhang mit dem Gesamtzeugnis abschließend beurteilt werden kann. Für eine 1 sprechen hier Formulierungen wie "stets ausgezeichnete Zusammenarbeit".


    Die zweite Variante ist insofern unüblich, da hier beispielsweise von einer "Entwicklung" die Rede ist. Das lässt darauf schließen, dass Sie an einer solchen Entwicklung nicht ganz unbeteiligt sind. Außerdem ist die Formulierung "stets gute Leistung" bestenfalls eine 2.


    Sollten Sie hier noch die Auswahl haben, empfehle ich Ihnen ausdrücklich die Verwendung der ersten Schlussformel. Auch deshalb, weil die zweite Variante doch etwas gestelzt wirkt.


    Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer