Arbeitszeugnis Podologe

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  • Der Podologe arbeitete stets sorgfältig und genau. Durch seine Fach- und Produktkenntnis hat er die Kunden zielorientiert und erfolgreich beraten. Er war stets fleissig, ehrlich und pünktlich. Wir haben ihn als immer hilfsbereiten und zuverlässigen Mitarbeiter kennengelernt und geschätzt. Er nahm regelmäßig mit Erfolg an Fortbildungen teil, um sich immer wieder neues Fachwissen anzueignen.
    Sein persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Kollegen war einwandfrei. Er hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht zur vollen Zufriedenheit entsprochen.

  • Guten Tag hpqaby,


    zunächst einmal vielen Dank für das Einstellen Ihres Arbeitszeugnisses in unser System und für das damit verbundene Vertrauen in unsere Dienstleistung. Aufgrund der überaus großen Nachfrage nach dem kostenfreien Angebot kann Ihre Anfrage leider erst heute beantwortet werden. vielen Dank für Ihr Verständnis! Für eine neuerliche anfrage empfehle ich Ihnen ausdrücklich die beschleunigte Bewertung. Dann haben Sie die Ergebnisse innerhalb kurzer Zeit vorliegen.


    Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass es sich beim vorliegenden Arbeitszeugnis lediglich um eine Teilabschrift handelt. Erforderlich wäre ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Ein solches besteht generell aus Einleitung, Unternehmens- und Aufgabenbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Verhaltensbewertung und Schlussformel. Dabei kann jeder einzelne Punkt in weitere Unterpunkte gegliedert sein.


    Für die Bewertung eines Arbeitszeugnisses sind folgende Punkte ausschlaggebend:


    - formale Anforderungen (können hier nicht eingeschätzt werden)


    - allgemeine Tonalität


    - bewertende Aussagen und Formulierungen


    - die Verwendung von Verstärkern wie "stets", "immer", "jederzeit" und ähnlicher zur Unterstützung der bewertenden Aussagen


    - eventuelle Einschränkungen, die sich in aller Regel negativ auf die Bewertung auswirken


    - inhaltliche Aspekte der Schlussformel.


    Aufgrund dieser Bewertungsmaßstäbe erteile ich dem vorliegenden ausschnitt aus dem Arbeitszeugnis ein "Befriedigend" mit der Tendenz zu "Gut".


    Hier einige detailliertere Bemerkungen zum vorliegenden Arbeitszeugnis:


    Zitat

    Der Podologe arbeitete stets sorgfältig und genau.


    Die Formulierung "stets sorgfältig und genau", darf hier mit 2 bewertet werden.


    Zitat

    Durch seine Fach- und Produktkenntnis hat er die Kunden zielorientiert und erfolgreich beraten.


    Ihre Leistungsvoraussetzungen werden hier mit einer zielorientierten und erfolgreichen Umsetzung gewürdigt. Wegen eines fehlenden Verstärkers hier eine 3. Dazu fällt auf, dass hier lediglich von Beratung die Rede ist, wobei ich davon ausgehe, dass es auch um einen Behandlung geht. Das könnte eine Einschränkung darstellen.


    Zitat

    Er war stets fleissig, ehrlich und pünktlich.


    "Stets fleißig, ehrlich und pünktlich" darf als 2 bewertet werden.


    Zitat

    Wir haben ihn als immer hilfsbereiten und zuverlässigen Mitarbeiter kennengelernt und geschätzt.


    diese Formulierung ist äußerst fragwürdig. "Kennengelernt" spricht dafür, dass sich erste Erfahrungen mit Ihrer Arbeit nicht bestätigt haben. Im Allgemeinen werden aus arbeitsrechtlicher Sicht solche Formulierungen nicht mehr verwendet und sollten ersetzt werden. Daher hier bestenfalls eine 3.


    Zitat

    Sein persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Kollegen war einwandfrei.


    Die Verhaltensbewertung weist zwei Mängel auf. Erstens stimmt die Reihenfolge der Zuordnung nicht, diese muss "Vorgesetzte, Kollegen und Kunden" lauten. Darüber hinaus fehlt zu "einwandfrei" der erforderliche Verstärker, so entspricht die Verhaltensbewertung lediglich einer 3.


    Zitat

    Er hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht zur vollen Zufriedenheit entsprochen.


    Auch die zusammenfassende Leistungsbeurteilung kann mit "in jeder Hinsicht zur vollen Zufriedenheit" nur eine 3 erhalten. Für eine 2 hätte es heißen müssen "Er hat unseren Erwartungen stets und in jeder Hinsicht zur vollen Zufriedenheit entsprochen."


    Wenn es sich nach dem verstrichenen Zeitraum noch machen lässt, sollten Sie das Arbeitszeugnis entsprechend der gemachten Hinweise abändern lassen. Dazu nehmen Sie Kontakt mit dem Arbeitgeber auf.



    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Bewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer