Arbeitszeugnis pädagogische Mitarbeiterin

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  • Für mich ist nur die Beurteilung der letzten drei Absätze relevant… vielen Dank im Voraus.
    Ich persönlich empfinde das Zeugnis als sehr negativ und traue mich nicht, dieses an Bewerbungen anzuhängen. Meine Kündigung wurde seitens meines ehemaligen Arbeitgebers nicht gut aufgefasst und dies erscheint mir nun die (ungerechtfertigte) Quittung für meine Kündigung zu sein. Sollte ich gegen dieses Zeugnis vorgehen?


    Frau … fand kompetent Zugang zu den Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen, ohne die professionelle Distanz zu verlieren. Sie erkannte die in den Familien anstehenden Problematiken, formulierte diese klar und entwickelte, in Absprache mit der Fachberaterin oder im Kollegenteam, realistische Lösungsvorschläge und Handlungskompetenzen. Alltagspraktische Themen, wie Freizeitgestaltung, Aufbau von sozialen Bindungen, Mobilitätstraining, Umgang mit Geld etc. fanden in ihren Betreuungen ebenso einen Rahmen wie das Umsetzen von vereinbarten individuellen pädagogischen Förderzielen. Die Familien schätzten Frau … bald als zuverlässige und pädagogisch kompetente Fachkraft und brachten ihr großes Vertrauen entgegen. In der Betreuung der von seelischer Behinderung bedrohten jungen Frau kam Frau … mit schwersten traumatischen Lebenserfahrungen in Berührung. Hier erkannte sie die Grenzen ihrer sozialpädagogischen Arbeit und arbeitete auf die Inanspruchnahme zusätzlicher therapeutischer Hilfen mit der Klientin hin.


    Frau … arbeitete engagiert und selbstständig. Für ihre Klienten und deren Familien wurde sie zu einer wichtigen Bezugsperson und zu einer vertrauensvollen Ansprechpartnerin. In problematischen Situationen zeigte sie sich belastbar. Stagnation oder Entwicklungsrückschritte bemerkte sie. Frau … war eine verbindliche und zuverlässige Mitarbeiterin. Sie bewies ein korrektes Arbeitsverhalten in Verwaltungszusammenhängen.


    Frau … verließ unseren Dienst auf eigenen Wunsch noch vor der Beendigung ihrer Probezeit. Wir danken ihr für ihre Mitarbeit.

  • Guten Tag Nana_1234,


    vielen Dank für die Übersendung der ausschnitte aus Ihrem Arbeitszeugnis und das damit verbundene Vertrauen in unser Angebot. Aufgrund der großen Nachfrage nach dieser kostenfreien Leistung ist leider erst jetzt eine Antwort auf Ihre Anfrage möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Beim nächsten Mal nutzen sie vielleicht das Angebot der beschleunigten Bewertung. Dann kann Ihr Arbeitszeugnis innerhalb kurzer Zeit bewertet werden.


    Auch wenn aus den Ausschnitten zu folgern ist, dass es sich hier um ein erweitertes Arbeitszeugnis handelt, ist die Struktur doch sehr "verwaschen". Ein qualifiziertes (erweitertes) Arbeitszeugnis sollte klar gegliedert sein in Einleitung, Unternehmens- und Aufgabenbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Verhaltensbewertung und Schlussformel. Eine solche klare Gliederung ist hier kaum zu erkennen.


    Aufgrund der hier vorliegenden Ausschnitte kann ich das Zeugnis bestenfalls mit "Befriedigend" bewerten. In nahezu allen bewertenden Aussagen fehlen die sogenannten Verstärker wie beispielsweise "stets", "immer", "jederzeit" oder ähnliche. Das Fehlen solcher Verstärker führt generell zur Abwertung der getroffenen Aussagen.


    Hier noch einige detailliertere Bemerkungen zum vorliegenden Arbeitszeugnis:


    Zitat

    Frau … fand kompetent Zugang zu den Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen, ohne die professionelle Distanz zu verlieren. Sie erkannte die in den Familien anstehenden Problematiken, formulierte diese klar und entwickelte, in Absprache mit der Fachberaterin oder im Kollegenteam, realistische Lösungsvorschläge und Handlungskompetenzen. Alltagspraktische Themen, wie Freizeitgestaltung, Aufbau von sozialen Bindungen, Mobilitätstraining, Umgang mit Geld etc. fanden in ihren Betreuungen ebenso einen Rahmen wie das Umsetzen von vereinbarten individuellen pädagogischen Förderzielen. Die Familien schätzten Frau … bald als zuverlässige und pädagogisch kompetente Fachkraft und brachten ihr großes Vertrauen entgegen. In der Betreuung der von seelischer Behinderung bedrohten jungen Frau kam Frau … mit schwersten traumatischen Lebenserfahrungen in Berührung. Hier erkannte sie die Grenzen ihrer sozialpädagogischen Arbeit und arbeitete auf die Inanspruchnahme zusätzlicher therapeutischer Hilfen mit der Klientin hin.


    Zwar werden hier grundsätzlich gute Aussagen getroffen, allerdings fehlen rundweg die erforderlichen Verstärker. Daher nur eine 3. Darüber hinaus ist festzustellen, dass hier zu sehr an einzelnen Situationen gefolgert wird. zielführender wäre die Bewertung Ihrer Leistungsvoraussetzungen, Ihrer Arbeitsweise, der Arbeitsergebnisse und besonderer Initiativen gewesen. Das hätte die Leistungsbeurteilung auch formal klarer und strukturierter gemacht.


    Zitat

    Frau … arbeitete engagiert und selbstständig. Für ihre Klienten und deren Familien wurde sie zu einer wichtigen Bezugsperson und zu einer vertrauensvollen Ansprechpartnerin. In problematischen Situationen zeigte sie sich belastbar. Stagnation oder Entwicklungsrückschritte bemerkte sie. Frau … war eine verbindliche und zuverlässige Mitarbeiterin. Sie bewies ein korrektes Arbeitsverhalten in Verwaltungszusammenhängen.


    An dieser Stelle hätt eigentlich eine Verhaltensbewertung folgen müssen, die Ihr Auftreten gegenüber vorgesetzten, Mitarbeitern und Klienten bewertet. Der Satz "Sie bewies ein korrektes Arbeitsverhalten in Verwaltungszusammenhängen." erscheint hier eher fragwürdig und abwertend.


    Auch die Schlussformel ist äußerst mangelhaft und lässt eher auf eine 4 schließen. Ob sie innerhalb der Probezeit gekündigt haben, spielt keine Rolle. Wesentlich ist lediglich, dass sie aus eigenem Antrieb das Arbeitsverhältnis gelöst haben. In der Schlussformel wird auch keinerlei zusammenfassender Bezug auf Ihre Arbeit genommen, es wird sich lediglich "lieblos" für die Mitarbeit bedankt. Ein Ausdruck von Bedauern oder gute Wünsche für die weitere berufliche Entwicklung sind gar nicht zu finden. Auch das kann negativ ausgelegt werden.


    Auch wenn mir das Arbeitszeugnis als Ganzes nicht bekannt ist, empfehle ich Ihnen doch dringend, eine Überarbeitung entsprechend der erfolgten Bemerkungen einzufordern. Nötigenfalls sollten Sie dazu einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. Einer möglichen neuen Bewerbung sollten Sie diese (mangelhafte) Arbeitszeugnis nicht beifügen.



    Ich hoffe, Ihnen mit dieser Bewertung weitergeholfen zu haben.


    Ihr Zeugnishelfer