Arbeitszeugnis nach Aufhebungsvertrag auf Wunsch von Mitarbeiter - Ist glaube ich Grottenschlecht !! Bitte bewerten!

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  • Hallo - Mein Arbeitszeugnis ist so denke ich Grottenschlecht ausgefallen - Schulnote schätze ich 4 Minus :P


    Habe ich Recht damit?


    Wir haben Sandmann2014 als einen jederzeit zuverlässigen Mitarbeiter mit fundierten Fachkenntnissen kennen gelernt. Bedeutet ?


    Weiter im Text: Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte er stets zu unserer vollen Zufriedenheit mit einem hohen Maß an Pflichtbewusstsein und Aufgeschlossenheit. Was soll der zusätzliche Satz im Satz bzgl. dem "hohen Maß an Pflichtbewusstsein und vor allem der "Aufgeschlossenheit" ???! Ich denke nicht, dass sowas ehrlich gemeint ist!!


    Weiter gehts: Sein Verhalten gegenüber KUNDEN, Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei und korrekt. - Gegoogelt habe ich, dass "Kunden" niemals VOR "Vorgesetzten" genannt werden sollten... Aussage/Note ??


    Die Schlussformel lautet: Herr Sandmann2014 scheidet zum... auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir danken ihm für die geleistete Arbeit und wünschen ihm für seine berufliche Zukunft wie auch privat viel Erfolg und alles Gute.


    ---> Frage: "wie auch PRIVAT" ??? Was geht den Ex-Arbeitgeber mein PRIVATLEBEN an?? Ist sowas zulässig ?? Das ist doch ironisch gemeint ohne Ende oder?!!
    Außerdem fehlt jede Form des "Bedauerns" über meinen Weggang... die sind froh, dass ich freiwillig weg bin ;)



    Was sagen die Fachleute hier im Forum dazu? Ich bitte um eure Info und Meinung hierzu, da ich mittlerweile vielleicht auch nur noch alles schwarz und negativ bzgl. des Ex-Arbeitgebers sehe und mit großem Argwohn :(


    Kann man gegen solche Formulierungen etwas machen? Kann man vom Ex-Arbeitgeber verlangen, dass er zum Beispiel solche "ironischen" Dinge, die JEDER Fachmann/jede Fachfrau sofort heraus liest aus dem Zeugnis löscht?!!? Oder ist es einem Arbeitgeber wirklich rechtlich "erlaubt" seinen ehemaligen Mitarbeiter derartig abwertend zu beurteilen? Ich habe irgendwo gelesen es müsste wenigstens eine "3" insgesamt beim Arbeitszeugnis herausspringen... Ist dies Aussage falsch?


    Was würdet ihr tun, wenn ihr ein solches Zeugnis bekommen würdet?


    Vielen lieben DANK im voraus für eure Infos und Hilfe!!

  • Guten Tag Sandmann2014,


    vielen Dank für ihren Beitrag in unserem Forum und dem damit verbundenen Vertrauen in unsere Leistung. Aufgrund der großen Nachfrage nach diesem kostenfreien Angebot kann Ihre Anfrage leider erst heute beantwortet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Wenn sie künftig eine schneller Beantwortung Ihrer Anliegen wünschen, empfehle ich Ihnen die Auswahl der beschleunigten Bearbeitung.


    Aus den von Ihnen eingestellten Ausschnitten folgere ich, dass das Arbeitszeugnis den formalen Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis entspricht. Ein solches sollte aus Einleitung, Unternehmens- und Aufgabenbeschreibung, Leistungsbeurteilung, Verhaltensbewertung und zusammenfassender Schlussformel bestehen.


    Da das Zeugnis hier nicht im vollständigen Originalwortlaut vorliegt, kann ich hier nur auf Ihre Auszüge bzw. Fragen eingehen.


    Grundsätzlich sollte ein Arbeitszeugnis wohlwollend für den Arbeitnehmer ausgestellt werden. Das heißt, es sollte bei sachlicher und zugleich kritischer Würdigung der Leistungen und des Verhaltens kein entscheidendes Einstellungshindernis bei der weiteren Jobsuche darstellen. Das schließt allerdings auch schlechte Arbeitszeugnisse nicht aus, sofern die formulierten Bewertungen der Realität entsprechen. Es gibt demnach keinerlei Festlegung, dass ein Arbeitszeugnis nicht schlechter als 3 sein sollte.


    Nicht in ein Arbeitszeugnis gehören Angaben zum privaten Umfeld des Arbeitnehmers, sofern diese keinen tatsächlichen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis als solches haben. Insofern betrachte ich die von Ihnen monierte Äußerung in der Schlussformel als durchaus fragwürdig, aber eventuell auch gar nicht so gemeint.


    Falls der Tenor des gesamten Zeugnisses dem in den Ausschnitten folgt, empfehle ich Ihnen, den Arbeitsgeber unter Verweis auf einige Bemerkungen aus dieser Bewertung zur Änderung aufzufordern. Dazu können Sie auch eine eigene Vorlage einreichen.


    Anhand der vorliegenden Ausschnitte aus dem Arbeitszeugnis erteile ich dem Zeugnis in der Gesamtübersicht ein "Befriedigend" mit Tendenz zu "Ausreichend". eine in Schulnoten ausgedrückte 4- kann ich nicht erkennen.


    Hier noch einige detailliertere Bemerkungen:


    Grundsätzlich ist festzustellen, dass jede bewertende Aussage mit einem entsprechenden Verstärker wie "stets", "jederzeit", "immer" oder ähnlichen zu unterstützen ist. Ansonsten erfolgt automatisch eine Abwertung zur formulierten Wertung. Beispiel: "Gute Leistungen" spricht zwar für eine 2, wegen des fehelenden Verstärkers ist es aber nur eine 3. Eine 2 wäre gerechtfertigt für die Formulierung "jederzeit gute Leistungen.



    Zitat

    Wir haben Sandmann2014 als einen jederzeit zuverlässigen Mitarbeiter mit fundierten Fachkenntnissen kennen gelernt.


    Eine solche Formulierung lässt darauf schließen, dass lediglich das "Kennenlernen" positiv war, dann aber ein Abnehmen der geschilderten Leistungsvoraussetzungen zu beobachten war. Dieser ungeschickte Ansatz wird oft gewählt, ist in einzelnen Fällen aber auch so gemeint. Positiv bewerte ich hier "jederzeit zuverlässig", ansonsten dafür eine 3.


    Zitat

    Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte er stets zu unserer vollen Zufriedenheit mit einem hohen Maß an Pflichtbewusstsein und Aufgeschlossenheit.


    Dieser Teil der Leistungsbeurteilung spricht mit der Formulierung "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" für eine 2. Hier ist allerdings wirklich fragwürdig, was mit "Aufgeschlossenheit" in diesem Kontext gemeint ist. "Leistungsbereitschaft" wäre hier sicherlich die bessere Variante. Inwieweit das ehrlich gemeint ist, lässt sich von Außenstehenden nicht nachvollziehen. Grundsätzlich sollte dem Arbeitgeber hier aber eine ehrliche Bewertung unterstellt werden.


    Zitat

    Sein Verhalten gegenüber KUNDEN, Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei und korrekt.


    Inwiefern der Arbeitgeber in der Verhaltensbewertung eine Reihenfolge setzt, bleibt ihm überlassen. Dabei kommt es auch durchaus darauf an, in welcher Branche und mit welchem Umfang an Kundenkontakten gearbeitet wird. Oftmals wird die Reihenfolge als auch Rangfolge betrachtet. In Ihrem Beispiel würde das heißen: Kunden korrekt, Vorgesetze oh, Mitarbeiter ging so. Wünschenswert wäre hier die Reihenfolge Vorgesetze, Mitarbeiter und Kunden.


    Durch die Grundaussage "stets einwandfrei und korrekt" vergebe ich hier dennoch zunächst einmal eine 2.
    Wird das Zeugnis ressourcenorientiert gelesen könnte das im Gesamtzusammenhang auch eine 3 sein.


    Die Schlussformel ist tatsächlich mangelhaft. Hier fehlt beispielsweise die zusammenfassende Bewertung Ihrer Arbeit. Das hätte mit der Formulierung "Wir danken ihm für die stets gute Arbeit" geleistet werden können. Wichtig ist, das darauf verwiesen wird, dass Sie aus eigenem Wunsch aus dem Unternehmen ausscheiden. Damit wird eine Kündigung seitens des Arbeitgebers ausgeschlossen. Das Fehlen des Ausdrucks des Bedauerns wertet das gesamte Zeugnis ab, so dass hier trotz einiger positiver Aussagen tatsächlich bestenfalls ein "Befriedigend" in Frage kommt. Tatsächlich hat auch die Bemerkung für die guten Wünsche im Privatleben hier nichts zu suchen.


    Wie schon bemerkt, empfehle ich Ihnen, das Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber nachbearbeiten zu lassen. Dementsprechend sollten Sie mit dem Arbeitgeber zunächst besprechen, was eigentlich ausgedrückt werden sollte. Anschließend können Sie hier entsprechende Änderungen einfordern.


    Sollten Sie damit nicht weiter kommen, empfehle ich Ihnen den Kontakt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzunehmen.


    Ihr Zeugnishelfer