Arbeitszeugnis Ausbildung Bürokauffrau

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  • Hallo Zeugnishelferteam,


    ich habe meinen Ausbildungsbetrieb aufgrund von Mobbing endlich gewechselt. Nun glaube ich aber das mein Zeugnis nicht so "wohlwollend" ist wie es eigentlich soll.


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    Frau XYZ, geboren am tt.mm.jjjj in YZ, begann ihre Ausbildung zur Beürokauffrau in unserer Gesellschaft am 01.08.2011.


    Innerhalb der Ausbildung wurde Frau XYZ mit den ein einem Steuerbüro anfallenden kaufmännischen Arbeiten betraut. Dies beinhaltet folgende Aufgaben.


    -lfd. Korrespondenz
    -Buchführung
    -Mahnwesen
    -Postein- und Postausgang
    -Terminplanung und -überwachung


    Während der Ausbildung lernte Sie den sicheren Umgang mit den Programmen Excel und Word und dem Kanzlei-Rechnungswesen-Programm der DATEV.


    Wir haben Frau XYZ als fleißige und pünktliche Auszubildende kennengelernt. Die übertragenen Aufgaben wurden von ihr sorgfälltig und zügig, stets zu unserer Zufriedenheit erledigt. Es gelang ihr aufgrund ihrer guten Auffassungsgabe, die erworbenen Kenntnisse mit Erfolg in die Praxis umzusetzen. Dabei ging sie planvoll sowie überlegt vor und zeigte selbstständiges Arbeitsvermögen.


    Ihr Verhalten gegenüber Ausbildern, Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.


    Frau XYZ verlässt und zum tt.mm.jjjj auf eigenen Wunsch.


    Wir wünschen ihr für die Zukunft viel Glück und alles Gute.


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    Word und Excel habe ich beispielsweise dort nicht "erlernt" sondern hab alle Kollegen darin unterrichtet und geholfen.


    Ich selbst finde das Zeugnis etwas mager. Und wenn man sich die Arbeitsgebersprache im Netz anschaut, ist das Zeugnis nicht so gut.


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen. :)

  • Guten Tag babeh92hebab,


    vielen Dank für das Übertragen Ihres Zeugnisses auf unser Portal und das damit verbundene Vertrauen. Aufgrund der großen Nachfrage nach diesem kostenfreien Angebot kann Ihre Anfrage erst heute beantwortet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.


    Rein formell entspricht das vorliegende Arbeitszeugnis den Anforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dabei ist nicht zu übersehen, dass das Zeugnis recht knapp ausfällt, was durchaus auch auf Ihr gestörtes Klima im Ausbildungsbetrieb zurückgeführt werden kann. Das Zeugnis ist gegliedert in Einleitung, Unternehmens- und Aufgabenbeschreibung, Leistungsbewertung, Verhaltensbeurteilung und Schlussformel.


    Darüber, wer hier wem etwas beigebracht hat, lohnt sich ein Streit nicht wirklich eher geht es hier um Inhalte und Formulierungen.


    Tatsächlich fällt das Zeugnis nicht besonders gut aus und kann in der vorliegenden Form nur mit "Befriedigend" bewertet werden. Bei entsprechend voreingenommener Lesart könnte auch ein "Ausreichend" herausgelesen werden.


    Dazu hier noch einige detailliertere Bemerkungen:


    Zitat

    Wir haben Frau XYZ als fleißige und pünktliche Auszubildende kennengelernt


    In diesem Teil der Leistungsbewertung werden Ihre Leistungsvoraussetzungen beschrieben. Die zunächst recht positive Aussage wird durch das Fehlen eines Verstärkers wie etwa "stets" abgewertet. Dadurch ergibt sich hier nur eine 3.



    Zitat

    Die übertragenen Aufgaben wurden von ihr sorgfälltig und zügig, stets zu unserer Zufriedenheit erledigt


    "Stets zu unserer Zufriedenheit" bedeutet auch nur eine 3. Für eine 2 hätte es heißen müssen "stets zu unserer vollen Zufriedenheit".


    Zitat

    Es gelang ihr aufgrund ihrer guten Auffassungsgabe, die erworbenen Kenntnisse mit Erfolg in die Praxis umzusetzen. Dabei ging sie planvoll sowie überlegt vor und zeigte selbstständiges Arbeitsvermögen.


    Auch hier werden zwar positive Aussagen getroffen, die jedoch in keiner Weise verstärkt und damit gesichert werden. Das bedeutet hier auch eine 3.


    Zitat

    Ihr Verhalten gegenüber Ausbildern, Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.


    Auch in der Verhaltensbewertung fehlt jeglicher Verstärker, was ebenfalls auf eine 3 schließen lässt.


    Die Schlussformel ist äußerst mager. Hier fehlt sowohl die zusammenfassende Leistungsbeurteilung als auch der Ausdruck des Bedauerns über Ihr Ausscheiden aus dem Unternehmen. Damit lässt sich aus der Schlussformel eine 4 schließen.


    Da Arbeitszeugnisses generell wohlwollend zugunsten des Arbeitnehmers ausgestellt werden sollen, ist damit zu rechnen, dass dieses Zeugnis von künftigen Arbeitgebern als 4 verstanden wird.


    Diesbezüglich würde ich mit dem Arbeitgeber noch einmal in Kontakt treten und eine Abänderung des Arbeitszeugnisses entsprechend der gegebenen Hinweise einfordern. Sollten Sie hier zu keinem Ergebnis kommen, empfehle ich Ihnen den Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.


    Viel Erfolg dabei wünscht


    Ihr Zeugnishelfer