Zeugnisbewertung "Einkäufer"

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  • Folgendes Zeugnis steht zur Bewertung:


    Herr X, geb. am ... in ... , war in der Zeit von ... bis ... als
    Einkäufer im Fachbereich Farben und Lacke in unserem Unternehmen tätig.


    Zu seinen Aufgaben gehörten insbesondere die Einholung von Angeboten,
    die Preiskalkulationen, die Verhandlungen über die Einkaufskonditionen
    und -bedingungen sowie die Mitwirkung an der Zusammenstellung unserer
    jährlichen Angebotspaletten.


    Herr X war sehr fleißig und hat seine umfangreichen Arbeiten stets in
    kurzer Zeit erledigt. Neue Arbeitssituationen bewältigte er jederzeit
    gut. Seine Aufgaben führte er immer zuverlässig, sorgfältig und
    rationell aus. Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer
    vollen Zufriedenheit erledigt. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzen,
    Kollegen und Mitarbeitern war einwandfrei.


    Herr X scheidet auf eigenem Wunsch aus unserem Unternehmen aus.


    Wir bedauern den Verlust einer so guten Fachkraft und bedanken uns für seine hohen Leistungen.

  • Der Umfang des Zeugnisses deutet zunächst darauf hin, dass der Arbeitnehmer länger als zwei Jahre im Unternehmen beschäftigt war. Einleitung und Tätigkeitsbeschreibung sind klar und positiv formuliert.

    Zitat

    Herr X war sehr fleißig und hat seine umfangreichen Arbeiten stets in kurzer Zeit erledigt.

    Die Leistungsbereitschaft, also das "Wollen" des Arbeitnehmers, ist in Schulnoten mit der Note "gut" bewertet worden.

    Zitat

    Neue Arbeitssituationen bewältigte er jederzeit gut.

    Auch die Arbeitsbefähigung des Arbeitnehmers, also sein "Können", wurde mit "gut" beurteilt.

    Zitat

    Seine Aufgaben führte er immer zuverlässig, sorgfältig und rationell aus.

    Die Arbeitsweise, also das Vorgehen ders Mitarbeites bei der Aufgabenerledigung, war "gut".

    Zitat

    Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

    Hier erfolgt die zusammenfassende Leistungsbeurteilung, die in jedes qualifizierte Zeugnis aufzunehmen ist. Die im Zeugnis verwendete Formulierung wurde in dieser Form vom Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 14.10.2003, Az.: 9 AZR 12/03) als zulässig erachtet und drückt die Note "gut" aus.

    Zitat

    Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzen, Kollegen und Mitarbeitern war einwandfrei.

    Auch das Sozialverhalten des Arbeitnehmers, also sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern und /oder Kunden, ist hier als "gut" qualifiziert worden.

    Zitat

    Herr X scheidet auf eigenem Wunsch aus unserem Unternehmen aus.

    Durch diese insoweit neutrale Formulierung kommt zum Ausdruck, dass der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis durch eine Eigenkündigung beendet hat.

    Zitat

    Wir bedauern den Verlust einer so guten Fachkraft und bedanken uns für seine hohen Leistungen.

    Auch wenn Arbeitgeber zu einer sogenannten Schlussformel nicht verpflichtet sind: Bei verdienten Mitarbeitern ist diese weiterhin üblich. Der hier verwendetete "Abschied vom Mitarbeiter" liegt auf einer Ebene mit den bisherigen Beurteilungen und bringt ebenfalls ein "gut" zum Ausdruck.


    Insgesamt ist das Zeugnis daher auch mit "gut" zu bewerten.