Zeugnis Aushilfe für kaufmännische Aufgaben alternativ Bürokauffrau

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  • Ich bitte um Feedback meines gerade eingetroffenen Zeugnisses, dass leider so gar nicht mehr meinem Entwurf entspricht:


    ZEUGNIS


    Frau ..., geboren am ...., war in der Zeit vom 01. Juni 2013 bis 28. Februar 2014 als Aushilfe (Mini-Job) für kaufmännische Aufgaben in unserem Unternehmen beschäftigt.



    Die .........."Firma".......... ist ein Fertigungs- und Handelsbetrieb für ............."Produktauflistung"................. Mit ca. xx Mitarbeitern beliefern wir Metallbauer, Bauelementehändler und andere Handwerksunternehmen bundesweit und ins angrenzende Ausland.



    Frau ..... übernahm im Wesentlichen die folgenden Aufgaben:


    - allgemeine Büroorganisation und -verwaltung
    - Zusammenstellung und Versand von Kundeninformationsmaterial
    - Stammdatenpflege in SAP
    - Inventurvor- und nachbereitung mittels Excel
    - vorbereitende Arbeiten zur Einführung eines Warenwirtschaftssystems


    Frau .... setzte ihre Fähigkeiten im Umgang mit der EDV sicher ein. Sie hat im Rahmen der Aushilfstätigkeiten die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit ausgeführt. Dabei arbeitete sie selbständig und mit großer Genauigkeit. Frau .... zeichnete sich durch ein hohes Pflichtgefühl aus und war bereit, zusätzliche Mehrarbeit zu übernehmen. Frau .... hat ihre Aufgabe zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt und unseren Erwartungen entsprochen. Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei.


    Frau .... verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch.


    Wir danken Frau ....... für die Mitarbeit. Für ihren weiteren Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute und besonders für die neue berufliche Herausforderung viel Glück und Erfolg.



    xxxxx, 28. Februar 2014
    Firma



    Unterschrift



    Also was meinen Sie, ist das negativ, oder denke ich nur schlechter als es ist ?
    Ich hatte bei meinem Entwurf an nichts besonderes gedacht und wollte "nur" eine 2 haben.

  • Guten Tag Smiele,


    vielen Dank dafür, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns wenden. Zunächst muss ich Ihre Befürchtungen leider teilen, dass das Zeugnis in der vorliegenden Form keinesfalls "Gut" ist. In der Gesamtübersicht wird hier ein "Befriedigend" mit der Tendenz zu "Genügend" eher wahrscheinlich sein. In der gesamten Ausformulierung fehlen wichtige Verstärker wie etwa "stets", "vollkommenst", "vorbildlich" usw. Damit werden augenscheinlich gut klingende Bewertungen sofort abgewertet.


    In der formellen Erscheinung entspricht das vorliegende Arbeitszeugnis den Anforderungen an ein erweitertes Arbeitszeugnis mit Unternehmens- und Aufgabenvorstellung, Leistungsbeurteilung, Verhaltensbeurteilung und Schlussformel.


    Hier einige erläuternde Details:


    Zitat

    Frau .... setzte ihre Fähigkeiten im Umgang mit der EDV sicher ein.


    Dafür gibt es eine gut gemeinte 3, da hier lediglich Ihre Fähigkeiten im Umgang mit der EDV, nicht aber alle weiteren berufserforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten bewertet werden.


    Zitat

    Sie hat im Rahmen der Aushilfstätigkeiten die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit ausgeführt.


    "Zu unserer Zufriedenheit" entspricht auch nur einer 3, da hier keinerlei Verstärkung zum Ausdruck gebracht wird. "Jederzeit zur vollen Zufriedenheit" wäre eine 2 gewesen.


    Zitat

    Dabei arbeitete sie selbständig und mit großer Genauigkeit.


    Auch hier nur eine 3, da diese Aussage ohne die erforderlichen Verstärker einherkommt.


    Zitat

    Frau .... zeichnete sich durch ein hohes Pflichtgefühl aus und war bereit, zusätzliche Mehrarbeit zu übernehmen.


    Das sind bloße Feststellungen, die hier aber in keiner Weise bewertet worden sind. Waren Sie zur Mehrarbeit bereit oder haben Sie diese auch ausgeführt? Wie haben Sie das getan? Sind Sie nur pflichtbewusst? Das heißt, Sie kenne Ihre Pflichten, mehr aber nicht. Auch hier eine gut gemeinte 3.


    Zitat

    Frau .... hat ihre Aufgabe zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt und unseren Erwartungen entsprochen.


    "Volle Zufriedenheit" geht auch nur mit 3 durch, für eine 2 hätte es heißen müssen "stets zu unserer vollen Zufriedenheit", für eine 1 "stets vorbildlich und zu unserer vollsten Zufriedenheit". Auch die Feststellung, dass Sie den Erwartungen entsprochen haben, heißt schlichtweg 3, also befriedigend.


    Zitat

    Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei.


    Dafür kann kommentarlos eine sichere 2 gegeben werden.


    In der Schlussformel wird auch auf ein Bedauern verzichtet, was den Eindruck einer 3 verstärkt.


    Davon ausgehend, dass ein Arbeitszeugnis wohlwollend ausformuliert werden soll, schneiden Sie mit diesem Arbeitszeugnis nicht wirklich gut ab. Möglicherweise sollten Sie das Arbeitszeugnis überarbeiten lassen.


    Viel Erfolg dabei wünscht Ihnen


    Ihr Zeugnishelfer

  • Hallo,


    vielen Dank. Ich hatte es geahnt.
    Habe ich denn einen Rechtsanspruch auf Überarbeitung ?
    Nach welchem Gesetzestext denn dann ?
    Meine (Ex-) Kollegen hatten mich schon vorgewarnt, es ist wohl üblich bei dem Chef, dass man erst gar kein Zeugnis bekommt, obwohl schriftlich mit der eigenen Kündigung gefordert,
    dann macht man selber eine Vorlage,
    und diese wird dann so geändert, dass JEDER eine Überarbeitung fordert, oder sogar zum Anwalt geht (kann das sein ??? - eine 4-Wochen Frist wurde mir dazu genannt ?