Arbeitszeugnis Köchin

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  • Guten Tag Claudia,


    vielen Dank für das übermittelte Arbeitszeugnis, das ich im Folgenden einer Bewertung unterziehen möchte.


    Rein formal entspricht das Arbeitszeugnis den Anforderungen an ein erweitertes Arbeitszeugnis. Die Aufteilung in Unternehmens- und Aufgabenstellung, Leistungsbeurteilung, Verhaltensbeurteilung und Schlussformel geht in Ordnung. Fraglich ist allerdings, ob der Hinweis auf Ihren Unfall wirklich wichtig ist und förderlich bei einer eventuellen Vorstellung bei anderen Arbeitgebern hilfreich wäre.


    In der Gesamtbetrachtung bewerte ich das Arbeitszeugnis als "Befriedigend", auch wenn im Tenor überwiegend von Gut gesprochen wird. Allerdings fehlen für eine "Gut" wichtige Verstärker, wie etwa "stets", "vollkommen", "in bester Weise" oder ähnliche.


    Hier nun einige Passagen detaillierter umschrieben:


    Zitat

    Nach einer angemessenen Einarbeitungszeit auf allen Küchenposten war Frau … überwiegend als Chefsaucier tätig.


    Hier bleibt unklar, was eine angemessene Einarbeitungszeit ist und wie Sie diese bewältigt haben. Damit gibt es hier eine 3 mit Tendenz zur 4.


    Zitat

    Frau … hat sich innerhalb kurzer Zeit gut eingearbeitet, sie verfügt über ein fundiertes Fachwissen und arbeitet sorgfältig.


    Erst hier wird die Einarbeitung als kurz deklariert, ein fundiertes Fachwissen wird bescheinigt, in der Anwendung aber nicht weiter gewürdigt. Die sorgfältige Arbeitsweise wird nicht durch "immer" oder "stets" verstärkt. Dafür gibt es eine 3.


    Zitat

    Auch unter schwierigen Bedingungen waren Frau … Arbeitsergebnisse von guter Qualität, sie zeichnete sich auch in Stresssituationen durch hohe Belastbarkeit und zielorientiertes Arbeiten aus und hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.


    Auch hier ist mehrmals von "Gut" die Rede, allerdings ohne die passenden Verstärker. Auch die "volle Zufriedenheit" drückt nur eine schwache 2 aus. Damit gibt es auch hier eine 3 mit Tendenz zur 2.


    Zitat

    Ihr Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war tadellos, durch Ihre fröhliche, liebenswürdige Art war sie im ganzen Team geschätzt.


    Die Verhaltensbewertung bringt in der Gesamtsicht eine 2 zum Ausdruck, kann aber auch hier wegen der fehlenden Verstärker als 3 gewertet werden.


    Zitat

    Frau … verlässt unser Haus im Rahmen des Mutterschutzgesetzes und geht danach in Elternzeit.
    Wir bedanken uns für ihre guten Leistungen und wünschen ihr für ihre Zukunft alles Gute.


    In der Schlussformel fehlt jeglicher Ausdruck des Bedauerns über Ihr Ausscheiden. Auch das kann nur mit einer 3 bewertet werden.


    Unabhängig von der inhaltlichen Glaubwürdigkeit empfehle ich Ihnen, das Arbeitszeugnis überarbeiten zu lassen, damit hier zumindest eine gute 3, besser aber noch eine 2 herauszulesen ist. Dabei wären vor allem entsprechende Verstärker der Grundaussagen notwendig.


    Viel Erfolg wünscht Ihnen



    Ihr Zeugnishelfer

  • Hallo,
    vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich habe mir beim Arbeitsgericht danach eine Beratung geben lassen und diese meinten, ich soll das Zeugnis selber noch einmal überarbeiten und den richtigen Ablauf (Wahrheitsgehalt) einfügen und meiner Chefin per Einschreiben, mit Frist zur Änderung, zusenden.
    Ich bitte Sie nocheinmal um Stellungnahme, ob ich dieses Zeugnis so schreiben kann,da ich mir sehr unsicher bin. Ich bin ein 2er Schüler! Vielen, vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    Claudia